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222/2001
Stand: 20.08.2001
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An den Grundzügen der jetzigen Parteienfinanzierung festhalten

/Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung empfiehlt, an den Grundzügen des jetzigen Systems der Parteienfinanzierung festzuhalten. Dies geht aus dem als Unterrichtung (14/6710) veröffentlichten Bericht der Kommission, zu dem auch ein Anlagenband (14/6711) gehört, hervor. Die Kommission tritt dafür ein, dieses System in einigen Punkten fortzuentwickeln. Unter anderem sollten die Parteien die Möglichkeiten ihrer Eigenfinanzierung durch Mitgliedsbeiträge besser ausschöpfen. Als richtig erwiesen habe sich die Begrenzung des jährlichen Gesamtvolumens der staatlichen Mittel an alle Parteien ("absolute Obergrenze") und die Festlegung, dass die Höhe der staatlichen Leistungen bei einer Partei die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten darf ("relative Obergrenze"). Dennoch sollte der Gesetzgeber überprüfen, so die Kommission, ob durch eine Änderung der Berechnungsgrundlage das bisherige regelmäßige rein rechnerische Überschreiten der absoluten Obergrenze verhindert werden kann. Sie rät ferner, bei der Berechnung der relativen Obergrenze nur die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden zu berücksichtigen. Zu prüfen sei auch, ob die Regelung über die erhöhte Vergütung der ersten fünf Millionen Wählerstimmen das vom Bundesverfassungsgericht verfolgte Ziel eines Ausgleichs für die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiterten Parteien tatsächlich erreicht. Vor allem sei zu prüfen, ob und wie Mitnahmeeffekte der im Bundestag vertretenen Parteien ausgeschlossen werden können. Kom-

munale Wählergemeinschaften sollten in die Parteienfinanzierung nicht mit einbezogen werden, heißt es weiter. Von einer Differenzierung der Vergütung der Wählerstimmen nach den Ebenen der verschiedenen Wahlen (Europaparlament, Bundestag, Landtage) rät die Kommission ab. Die absolute Obergrenze sollte nicht durch einen automatischen Index, sondern jeweils durch einen Beschluss des Bundestages geändert werden.

Die Kommission, der als Vorsitzende die Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel, sowie Professor Ulrich von Alemann von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Hans Günther Merk, der frühere Präsident des Statistischen Bundesamtes, Hans-Dietrich Winkhaus, Mitglied des Gesellschafterausschusses der Firma Henkel, und Dieter Wunder, ehemaliger Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, angehörten, empfiehlt darüber hinaus ein Spendenverbot für von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen und eine Pflicht zur gesonderten, zeitnahen Veröffentlichung von Großspenden ab 250.000 DM. Zu verbessern sei die öffentliche Rechnungslegung der Parteien, die aus einer Aufwands- und Ertragsrechnung und einer Vermögensrechnung bestehen sollte. Zudem sollten die Parteien verpflichtet werden, alle fünf Jahre Verkehrswerte für die Vermögensposition "Haus- und Grundvermögen" und "Beteiligungen" anzugeben. Schließlich sollte die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet werden, dem Bundestag in bestimmten Zeitabständen einen "Politikfinanzierungsbericht" vorzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_222/08
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