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224/2001
Stand: 22.08.2001
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Im Bundeshaus notiert:

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Gegen eine nach Angaben der PDS-Fraktion als Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes tätige Person ist ein Strafbefehl wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung erlassen worden, der am 20. Dezember vergangenen Jahres rechtskräftig wurde. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6807) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/6700) weiter mitteilt, ist es nach Feststellungen des zuständigen Amtsgerichts München dabei zu keinem wirtschaftlichen Schaden gekommen. Die Regierung wiederholt im Übrigen eine frühere Feststellung (14/6667), bei der vorübergehenden Beteiligung dieser Person an drei so genannten Language Development Companies habe es sich um eine private Anlage gehandelt, so dass Gewinne, Verluste oder eine etwaige Haftung des BND-Mitarbeiters nicht den Nachrichtendienst selbst beträfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_224/05
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