Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/MAR) Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben bisher keine Überlegungen zur Anordnung einer Aussetzung von Abschiebungen nach Sri Lanka bekannt geworden. Die Entscheidung darüber obliege gemäß Ausländergesetz den obersten Landesbehörden, erklärt sie in ihrer Antwort (14/6797) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/6771) weiter. Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes, auf die sich die Fraktion bezogen hatte, richteten sich an Reisende mit kurzfristigen Besuchsvorhaben im Ausland und äußerten sich nicht zu ausländerrechtlichen Voraussetzungen von Abschiebungen, stellt die Regierung fest.