hib-Meldung
136/2002
Stand: 28.05.2002
Bund beteiligt sich nicht zusätzlich an der Beseitigung von Kampfmitteln
14/9126) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (14/8938). Zuständig seien
dafür die Länder, die bis vor wenigen Jahren die Kosten
übernommen haben. Diese würden nun jedoch zum Teil auf
die Grundstückseigentümer abgewälzt. Der Bund habe
für die Beseitigung von Kampfmitteln auf nicht bundeseigenen
Liegenschaften im Jahr 2001 rund 80 Millionen DM an die Länder
und sonstige Stellen erstattet, heißt es in der Antwort
weiter. Darüber hinaus dürfte der Bund für die
Kampfmittelbeseitigung auf bundeseigenen Liegenschaften in den
Jahren 1969 bis 2001 einen "hohen dreistelligen Millionenbetrag"
ausgegeben haben, so die Regierung. Über die geltenden
gesetzlichen Regelungen hinaus wolle man sich nicht an den
Räummaßnahmen beteiligen.
Berlin: (hib/NEI) Der Bund will sich über die geltenden
gesetzlichen Regelungen hinaus nicht an der Räumung von
Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg beteiligen. Dies betont die
Bundesregierung in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_136/01