Exklusivlizenz der Deutschen Post AG einschränken
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG einschränken. Dazu hat sie den Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes (14/9195) vorgelegt. Danach soll dem Unternehmen ab 2003 bis Ende 2005 das ausschließliche Recht zustehen, Briefsendungen und adressierte Kataloge, deren Einzelgewicht bis 100 Gramm und deren Einzelpreis weniger als das Dreifache des Preises für entsprechende Postsendungen der unterersten Gewichtsklasse beträgt, gewerbsmäßig zu befördern. In den Jahren 2006 und 2007 soll das von der Exklusivlizenz abgedeckte Einzelgewicht auf 50 Gramm und der Einzelpreis auf weniger als das Zweieinhalbfache weiter gesenkt werden. Die derzeitige Gewichtsgrenze liegt bei 200 Gramm, die Preisgrenze beim Fünffachen des Preises für entsprechende Postsendungen der untersten Gewichtsklasse. Ausgenommen von der Exklusivlizenz sollen auch grenzüberschreitende Briefsendungen werden, und zwar vom Grenzübergang bis zu den für internationale Briefsendungen zuständigen Annahmestellen der Deutschen Post AG. Damit könnten Wettbewerber die eingehende Auslandspost bis zu diesen Übergabepunkten befördern, ohne die Exklusivlizenz zu verletzen.