Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz revidieren
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Revisionsprotokoll vom 12. März dieses Jahres zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/9201) vorgelegt. Dadurch verzichtet Deutschland mit der vollständigen Entlastung der Schachteldividenden von Quellensteuern in gewissem Umfang auf Steuern, die dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden zufließen. Mutter- und Tochtergesellschaften in Deutschland und der Schweiz werden so gestellt wie Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener EU-Mitgliedstaaten. Für diese gilt seit Mitte 1996 ein Null-Steuersatz. Hinzu kommt die Erweiterung des Auskunftsaustauschs auf Fälle des Steuerbetrugs.