Experten äußern sich zur Graffiti-Bekämpfung durch eine Strafrechtsänderung
Berlin: (hib/WOL) Zu einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, dem 3. Juli um 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300, hat der Rechtsausschuss acht Sachverständige eingeladen. Es geht um den Gesetzentwurf des Bundesrates für eine Strafrechtsänderung im Zusammenhang mit der Graffiti-Bekämpfung. Der Rechtsanwalt Professor Rainer Hamm aus Frankfurt am Main, Professor Roland Hefndahl von der Technischen Universität Dresden, der Rechtsanwalt von Haus & Grund Deutschland, Hans Reinhold Horst, die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Christine Hügel der Staatsanwaltschaft Konstanz, Professor Reinhard Moos von der Johannes-Kepler-Universität in Linz, Barbara Uduwerella aus Hamburg, Wolfgang Wagner, Vorsitzender Richter am Landgericht München II, und Hagen Wolff, Richter am Oberlandesgericht Celle, sollen sich zu den Vorschlägen des Bundesrates äußern.
Die Länderkammer will gegen unerlaubte Graffiti schärfer vorgehen und hat dazu den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes (14/8013) vorgelegt. Dessen Ziel ist es, die Rechtsunsicherheit bei der strafrechtlichen Ahndung der als Graffiti bekannten Bemalungen, Beschmutzungen undVerunstaltungen von Gegenständen und Bauwerken zu beseitigen. Durch das Graffiti-Bekämpfungsgesetz sei ein neues Merkmal in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Es geht um die erhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten. Es komme nicht darauf an, ob eine Substanzverletzung vorliege und wie Dritte die Veränderung der Sache beurteilen, argumentiert der Bundesrat. Der Tatbestand der erheblichen Veränderung des Erscheinungsbildes solle damit auch dann erfüllt sein, wenn die Veränderung dem "ästhetischen Empfinden eines Beobachters" unter Umständen mehr entgegenkommt als die ursprüngliche Gestaltung.