Urheberrechte sowie Darbietungen und Tonträger wirksamer schützen
Berlin: (hib/SAS) Deutschland will Urheberrechte sowie Darbietungen und Tonträger wirksamer schützen. Die Bundesregierung hat dazu dem Bundestag einen Gesetzentwurf (15/15) zur Ratifizierung vorgelegt, mit dem zwei Verträge der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) vom 20. Dezember 1996 über Urheberrechte sowie Darbietungen und Tonträger umgesetzt werden sollen. Diese sind das Ergebnis einer diplomatischen Konferenz von 1996 in Genf über Fragen der Urheberrechte und verwandter Rechte. Die Verträge sind bereits seit dem Frühjahr dieses Jahres in Kraft.
Dem Gesetzentwurf zufolge besteht eine wesentliche Neuerung im Recht der Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit ("right of making available"). Demnach bestimmt ausschließlich der Urheber oder Künstler und Tonträgerhersteller über die Wahl des Ortes und der Zeit der Veröffentlichung. Daneben verfügt der Urheber, Künstler und Tonträgerhersteller über ein ausschließliches Verbreitungsrecht. Kernstück des WIPO-Urheberrechtsvertrags sind auch eine erweiterte Schutzfrist bei fotografischen Werken sowie Klarstellungen bezüglich Computerprogrammen und Datenbanken. Eine wesentliche Neuerung im Bereich der Darbietungen und Tonträger soll eine erstmalige völkerrechtliche Regelung des Künstlerpersönlichkeitsrechts sein.
Zur Begründung wird unter anderem angeführt, dass angesichts der zunehmenden Globalisierung der Märkte für urheberrechtlich geschützte Werke ein derartig hohes Schutzniveau in der heutigen Zeit nur noch international durchzusetzen sei. Weiter benennt die Bundesregierung das Ziel, ein Gleichgewicht zwischen den Rechten der Urheber sowie Künstler und Tonträgerhersteller und dem öffentlichen Interesse herzustellen. Neben der Europäischen Union haben die WIPO-Verträge rund fünfzig weitere Staaten unterzeichnet.