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006/2003
Stand: 14.01.2003
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Regierung gibt Auskunft über Stilllegungen im regionalen Schienenverkehr

/ Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/MAP) Wenn Schienenabschnitte wirtschaftlich nicht betrieben werden können, führt dies häufig zur Stilllegung der Strecke. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/285) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/235) hin. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) sei zunächst verpflichtet, diejenigen Bahnstrecken, die sie wirtschaftlich nicht betreiben kann, potenziellen Dritten zur Weiterführung des Betriebes anzubieten. In den anderen Fällen, so die Regierenden, sei eine Einstellung des Betriebes nicht zu vermeiden. Seit 1999 sind der Antwort zufolge 121 Stilllegungen mit einer Gesamtlänge von 1413 Kilometern beantragt worden. Dabei sei in neun Verfahren bereits die erforderliche Genehmigung zur Einstellung des Betriebes versagt und in 109 Verfahren (1241 Kilometer) die Genehmigung erteilt worden.

Neben dem Vorgehen der DB AG sei wohl auch die Bahnreform 1996 ursächlich für die Stilllegungen im regionalen Schienenverkehr, so die Regierung. Seit der Reform ist die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Eisenbahnen des Bundes auf die Länder übergegangen. So liege es auch am SPNV, Strecken zu reaktivieren oder stillzulegen. Die Bundesregierung geht nach eigener Aussage jedoch davon aus, dass die Aufgabenträger auf Grund ihrer Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten diejenige Form des öffentlichen Personennahverkehrs wählen, die den Verkehrsbedürfnissen am Besten entspricht. Sofern also auf einer Strecke ohne SPNV der vorhandene Güterverkehr weder der DB AG noch Dritten eine wirtschaftliche Grundlage für den Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur bietet, rechtfertigt das Verkehrsbedürfnis offensichtlich nicht den aufwändigen Betrieb einer Eisenbahnstrecke, so die Bundesregierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_006/02
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