Sachverständige begrüßen Novellierung des Krankenpflegegesetzes
Berlin: (hib/HAU) Auf grundsätzliche Zustimmung unter Sachverständigen und Experten stieß der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Krankenpflegegesetzes und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (15/13). Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung am Mittwochmittag deutlich. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den neuen Berufsanforderungen in der Pflege unter anderem dadurch Rechnung tragen, dass die praktische Ausbildung künftig in ambulanten und teilstationären Pflegeeinrichtungen stattfindet. Auch solle das Ausbildungsziel so gefasst werden, dass es einen ganzheitlichen Ansatz der Pflege unter Einbeziehung von Prävention und Gesundheitsförderung vorsieht. Zur Kompensierung der entstehenden Mehrkosten ist eine Anhebung des Stellenschlüssels der Ausbildungsvergütung vorgesehen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen begrüßten grundsätzlich die Neuregelungen der Ausbildung für die Berufe in der Krankenpflege, insbesondere die Anpassung des Ausbildungszieles an die neuen Anforderungen und die Verbesserung der Ausbildungsqualität. Sie stelle einen ersten Schritt bei der Zusammenführung der Pflegeausbildungen dar. Es fehlten jedoch Ansätze, die bisherige Finanzierungsregelung durch die GKV der beruflichen Bildung durch die öffentliche Hand zuzuordnen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft würdigte die Absicht der Bundesregierung, das Krankenpflegegesetz unter heutigen Gesichtspunkten zu modifizieren, um auf Dauer eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen. Die DKG sieht hierbei durchaus die Notwendigkeit, das Gesetz hinsichtlich einer stärkeren Professionalisierung der Pflegeberufe zu überarbeiten, und dabei die Entwicklung in den Pflegewissenschaften aktiv zu integrieren. Sie verwehre sich allerdings gegen die einseitige Verteilung der erhöhten Finanzierungslast der Ausbildung zuungunsten der Krankenhäuser. Angesichts der Bedeutung der Krankenpflegeberufe für die Sicherung einer hochstehenden Patientenversorgung begrüßte die Bundesärztekammer die Novellierung. Die breite fachliche Grundlegung und das angestrebte Kompetenzniveau des Berufsbildes könne zu einer Qualitätsverbesserung der Ausbildung und der pflegerischen Versorgung beitragen, ebenso wie die geplante Einbeziehung von Einrichtungen der ambulanten Versorgung in die praktische Ausbildung. Eine Weichenstellung in die richtige Richtung sieht der Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. (BA e.V.) in der Gesetzesinitiative. Der Entwurf lasse erkennen, dass zu gegebener Zeit die bisher noch eigenständig geregelte Altenpflegeausbildung in eine grundständige generalisierte Pflegebildung einzubinden sei. Bildungs- und berufspolitisch schreibe der Regierungsentwurf aber nach wie vor den Status quo fest und sei somit nur begrenzt ein Beitrag zur Modernisierung der Pflegeausbildung in Deutschland und der Anpassung an Europanormen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) stimmte der Initiative zu, da im Bereich der Zielformulierung und im Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ein zeitgemäßes Bild der Pflege erkennbar sei. Diese allgemeine Zustimmung relativiere aber nicht die grundsätzliche Forderung des DBfK, die Ausbildung in den Pflegeberufen durch die Einbindung in das berufsbildende Schulsystem der Länder zu normalisieren. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kind und Krankenhaus (BaKuK), sowie der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) sprachen sich für eine Beibehaltung der Eigenständigkeit der Kinderkrankenpflege aus, die von dem Gesetz prinzipiell vorgesehen wird. Kritisiert wird allerdings die angestrebte Änderung der Ausbildungsfinanzierung, die zu einer weiteren Verschärfung des Kostendrucks auf die Krankenhausträger führe.