Union für schnelles und einfaches Bauen in den neuen Ländern
Berlin: (hib/MAP) Bauvorhaben in den neuen Ländern sollen auch weiterhin schnell und einfach umzusetzen sein. Dies will die CDU/CSU mit einem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf (15/461) erreichen. Er sieht vor, die Geltungsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2019 (statt derzeit bis zum 31. Dezember 2004) zu verlängern. Mit dem Gesetz werden durch strenge Fristen für Behörden, vereinfachte Verfahren der Enteignung bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen sowie die Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung von Planungsbeschlüssen auf eine Instanz (Bundesverwaltungsgericht) die Voraussetzungen für ein zügiges Planungsverfahren geschaffen, heißt es in der Begründung. Die Regelungen hätten sich in der Praxis bewährt, so die Fraktion. Das Ziel, Infrastrukturvorhaben im Verkehrsbereich zu beschleunigen, konnte mit diesem Gesetz erreicht werden, heißt es. Jedoch würden voraussichtlich erst bis zum Ablauf des "Solidarpaktes II" am 31. Dezember 2019 die wichtigsten Planungsverfahren eingeleitet worden sein.