Ehrenamtlich Tätigen nach befristeter Beurlaubung Arbeitsplatz garantieren
Berlin: (hib/MIK) Für eine Arbeitsplatzgarantie für ehrenamtlich Tätige nach einer befristeten Beurlaubung hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die entsprechende Eingabe dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit "als Material" zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben und dem noch zu gründenden Unterausschuss "Ehrenamt" zuzuleiten.
Der Petent, der für die Organisation "Ärzte ohne Grenzen" im Ausland tätig war hielt es für einen "Skandal", wenn solche Ärzte nach ihrer Rückkehr nach Deutschland arbeitslos seien, weil keine Klinik ihnen einen Arbeitsplatz freihalten würde. Das frühere Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung führte dazu aus, dass es gegen eine bundesgesetzliche Regelung, die dem betroffenen Arbeitnehmern einen Anspruch auf Urlaub mit Arbeitsplatzgarantie einräume, rechtliche Bedenken gebe. Auch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Vertrags- und Unternehmensfreiheit erscheine es sehr fraglich, ob die durch die Beurlaubung und Arbeitsplatzgarantie entstehenden betrieblichen Schwierigkeiten für den Arbeitgeber zumutbar seien.
Die Ausschussmitglieder betonten jedoch, dass ehrenamtliche Betätigung nicht nur Respekt, sondern auch ein höchstmögliches Maß an Unterstützung verdiene. Das ehrenamtliche Engagement von Bürgern sei ein Stützpfeiler unserer Gesellschaft. Ohne ehrenamtlich Tätige sei ein großer Teil der Aufgaben, die in zahlreichen Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen wahrgenommen würden, nicht oder nur eingeschränkt erledigt werden. Der Deutsche Bundestag habe in der vergangenen Legislaturperiode eigens eine Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerlichen Engagements" eingesetzt, heißt es weiter. Diese habe in ihrem Abschlussbericht festgestellt, dass sich in der Öffentlichkeit große Erwartungen an die Rolle des Bundes als Gesetzgeber richteten. Die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene mache für bürgerschaftlich Engagierte und ihre Verbände einen wesentlichen Beitrag zur Engagementförderung aus. Deshalb sollte die Petition in die weiteren Überlegungen einbezogen werden.