Pfand auf Einweggetränkeverpackungen soll ausgeweitet werden
Berlin: (hib/KAG) Alle Einweggetränkeverpackungen sollen grundsätzlich mit einem Pfand belegt werden. Von der Regelung ausgenommen bleiben weiterhin Wein, Spirituosen, Mischgetränke mit mindestens 15 Prozent Alkoholgehalt, Milch und Getränke mit besonders ökologischer Verpackung (Kartons, Schlauchbeutel). Das geht aus der dritten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Verpackungsverordnung (15/1179) hervor. Ziel der Änderungsverordnung ist, die bisherige Regelung für Handel und Verbraucher verständlicher und praktikabler zu machen und mehr Investitionssicherheit für die Getränkebranche zu schaffen. Außerdem sollen in die Änderungsverordnung neue Erkenntnisse aus der Ökobilanz-Forschung einfließen.