Geplante Änderungen im Energierecht skizzieren
Berlin: (hib/VOM) Nach der künftigen Ausrichtung des energierechtlichen Ordnungsrahmens in Deutschland erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (15/1297). Anfang Juni 2003 habe das Europaparlament die EU-Beschleunigungsrichtlinien für Strom und Gas verabschiedet, wonach alle Unternehmen vom 1. Juli 2004 an ihre Strom- und Gaslieferanten frei wählen können. Von Juli 2007 an solle dieses Recht auch für die privaten Haushalte in der EU gelten. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes dadurch erforderlich werden, ob die Verbändevereinbarungen zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes weiterentwickelt werden, ob eine eigenständige Behörde als Regulierungsinstanz geplant ist und über welche Vorab-Kompetenzen dieser Regulierer verfügen sollte. Die Regierung soll sagen, wie sie sicherstellen will, dass die Versorgungssicherheit und die Umweltverträglichkeit bei den Berechnungsmethoden für die Netznutzungsentgelte gewährleistet werden. Gefragt wird, wie gesichert werden kann, dass ausreichende Investitionen in die Netzstruktur und den Netzausbau vorgenommen werden. Die Fraktion interessiert sich ferner dafür, welche Interessen die Kommunen und ihre Verbände bei der energierechtlichen Neuordnung berücksichtigt haben wollen und welche Auffassung das Bundesumweltministerium zur Ausgestaltung einer Regulierungsbehörde hat. Schließlich fragen die Abgeordneten, welchen Einfluss das vorläufige Scheitern der Verbändegespräche auf die zu schaffende Regulierungsbehörde für den Gasmarkt hat und inwieweit hier eine Netzzugangsverordnung in Vorbereitung ist.