Bundesrat schlägt Grunderwerbsteuerbefreiung vor
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will die Grunderwerbsteuer für Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern für einen befristeten Zeitraum aussetzen, wenn sich die Steuer auf einen Fusionsvorgang bezieht. In einem Gesetzentwurf (15/1407) heißt es, viele dieser Unternehmen und Genossenschaften im Osten, darunter auch kommunale Wohnungsunternehmen, hätten keine betriebswirtschaftlich tragfähige Größe. Eine dauerhafte Wohnraumversorgung sei nur bei vernünftigen Unternehmensgrößen möglich. Bei Fusionen falle Grunderwerbsteuer an, weil fast das gesamte Vermögen aus Grundbesitz besteht. Diese Steuern könnten die Unternehmen aber häufig nicht aufbringen, weil sie unterkapitalisiert seien. Das Grunderwerbsteuerrecht stelle das wesentliche Hindernis für wirtschaftlich sinnvolle Betriebsgrößen bei Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften dar, so die Länderkammer. Die Steuerbefreiung sollte dem Bundesrat zufolge vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2006 gelten. Die Bundesregierung äußert in ihrer Stellungnahme Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Ostdeutsche Unternehmen und Genossenschaften würden privilegiert, die Wohnungsbranche gegenüber anderen Branchen bevorzugt, "west-/östliche" Fusionen seien nicht vorgesehen und eine Entlastung von in Westdeutschland gelegenen Grundstücken ostdeutscher Unternehmen oder Genossenschaften sei nicht vorgesehen. Dennoch äußert die Regierung Verständnis für das Bemühen, den Stadtumbau Ost zu fördern, indem die Neustrukturierung durch Beseitigung von Leerständen erleichtert wird.