Beteiligungserträge von Fondsgesellschaftern steuerlich einheitlich erfassen
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will die einheitliche Behandlung der Beteiligungserträge von Wagniskapitalgesellschaftern (Venture Capital-Fonds, Private Equity-Fonds) gesetzlich regeln. Wie es in einem Gesetzentwurf zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften (15/1405)
heißt, soll die steuerliche Erfassung des erhöhten Gewinnanteils von Fonds-Initiatoren bei Beteiligungsverkäufen auch dann sichergestellt werden, wenn zwar die nominelle Kapitalbeteiligung des Initiators unter einem Prozent liegt, die Beteiligung am Veräußerungsgewinn aber höher ist. Zur Begründung heißt es, Wagniskapitalgesellschaften spielten in der außerbörslichen Unternehmensfinanzierung eine immer wichtigere Rolle. Vor allem junge risikoreiche Unternehmen erhielten dadurch den entscheidenden Finanzierungsbeitrag.
Durch die Neuregelung will der Bundesrat bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Gemeinschaften eine zwischen den Beteiligten vereinbarte und vom Beteiligungsverhältnis abweichende Verteilung von Einkünften oder Bezügen steuerlich anerkennen, wenn sie darauf zurückgeht, dass Beteiligte besondere Leistungen für die Gesellschaft oder Gemeinschaft erbringen. Für die Initiatoren (Manager) der genannten Fonds bedeute dies, dass ihr besonderer "Gewinnanteil" regelmäßig in gleicher Weise behandelt wird wie der übrige Anteil an den Einkünften oder Bezügen, den sie entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis erhalten.
Die Bundesregierung teilt in ihrer Stellungnahme das Ziel des Entwurfs, für Wagniskapitalgesellschaften stabile und berechenbare steuerliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Der Entwurf würde zum einen eine einheitliche Behandlung der Beteiligungserträge aller Fondsgesellschafter bewirken und zum anderen eine auch international zurückhaltende Besteuerung des erhöhten Gewinnanteils der Fonds-Initiatoren sicherstellen. Sie empfiehlt aber, die zeitliche Anwendung so zu gestalten, dass alle Verkäufe von Anteilen an Kapitalgesellschaften ab 2003 und nicht erst ab 2004 von der Neuregelung erfasst werden. Gleichzeitig erklärt die Regierung die Absicht, "in naher Zukunft" die Einführung einer allgemeinen Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften zu prüfen. Es böte sich an, im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten zur Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge entsprechende Regelungen zu treffen, heißt es.