Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stabilisieren
Berlin: (hib/VOM) Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer sollen stabilisiert werden. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (15/1518), mit dem die Protokollerklärung der Bundesregierung zur Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Steuervergünstigungsabbaugesetz umgesetzt werden soll. Vorgesehen ist unter anderem, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch die Gleichbehandlung von In- und Ausländern bei der Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften neu zu regeln. Außerdem sollen Gestaltungsmissbräuche wie die Zwischenschaltung von Personengesellschaften deutlich erschwert werden. Bei der "Tonnagesteuer" als alternativer Form der Gewinnermittlung in der Seeschiffahrt, bei der der Gewinn in Abhängigkeit von der Schiffsgröße pauschal ermittelt und unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Gewinns der Besteuerung zugrunde gelegt wird, will die Regierung ebenfalls "zweckwidrige Gestaltungsmöglichkeiten" beseitigen. Solche Gestaltungsmöglichkeiten sollen auch im Außensteuergesetz beseitigt werden. Die Verlustverrechnung bei der Einkommensteuer will die Regierung vereinfachen und dadurch das Steueraufkommen verstetigen. Die jetzigen Verlustverrechnungsbeschränkungen des Paragrafen 2 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes sollen ab 2004 entfallen.
Der Verlustvortrag soll oberhalb eines Sockelbetrages von 100 000 Euro, der so genannten Mittelstandskomponente, auf die Hälfte des Gesamtbetrags der Einkünfte beschränkt werden. Diese Neuregelung wirke sich auch bei der Körperschaftsteuer aus, heißt es in dem Entwurf. Vereinheitlicht werden soll das Betriebsausgabenabzugsverbot im Zusammenhang mit Dividenden und Veräußerungsgewinnen für inländische und ausländische Beteiligungen. Bei der Beschränkung der Verlustverrechnung bei stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen oder sonstigen Innengesellschaften an Kapitalgesellschaften will die Regierung die bisherigen Umgehungsmöglichkeiten beseitigen.