Dem Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zustimmen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/1519) zu dem Protokoll von Cartagena vom 29. Januar 2000 über die biologische Sicherheit vorgelegt. Ziel des Protokolls ist die "Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus bei der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung der durch moderne Biotechnologie hervorgebrachten lebenden veränderten Organismen, die nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt haben können". Dabei sollen insbesondere die Risiken für die menschliche Gesundheit berücksichtigt werden. Vor der erstmaligen grenzüberschreitenden Verbringung eines lebenden veränderten Organismus sieht das Protokoll ein Genehmigungsverfahren vor. Für lebende veränderte Organismen, die zur unmittelbaren Verwendung als Lebens- oder Futtermittel oder für die Weiterverarbeitung bestimmt sind, soll ein gesondertes Verfahren mit Notifizierung gelten. Das Protokoll von Cartagena ist die erste internationale Regelung im Bereich der biologischen Sicherheit, die durch das beim Umweltgipfel in Rio de Janeiro 1992 beschlossenen Übereinkommen über die biologische Vielfalt angestoßen worden ist. Zum Umsetzungsbedarf des Protokolls auf nationaler Ebene, wie zum Beispiel der Bestimmung von Maßnahmen im Falle von unbeabsichtigten Freisetzungen, der Bestimmung der nationalen Behörden sowie dem Erlass von Sanktionsvorschriften, heißt es in der Denkschrift zum Protokoll, dies solle wegen der bestehenden Sachnähe zum bereits geregelten Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen im Zuge der anstehenden dritten Novellierung des Gentechnikgesetzes erfolgen.