Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung darlegen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sagen, wann sie mit dem Abschluss des europäischen Gesetzgebungsprozesses für eine Richtlinie zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) rechnet. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (15/1755). Die EU strebe an, den Anteil der KWK an der Energieerzeugung durch Förderung in den einzelnen Mitgliedstaaten zu steigern. Dem stünden Meinungen entgegen, welche die Ziele des deutschen KWK-Gesetzes aus dem Jahre 2002 massiv in Frage stellen. Die Regierung strebe durch die Förderung dieser Anlagen neben dem grundsätzlichen Ausbau der Technologie eine jährliche Verringerung des Kohlendioxidausstoßes im Jahre 2005 in Höhe von zehn Tonnen und im Jahre 2010 von mindestens 20 Tonnen (im Vergleich zu 1998) an. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Rolle KWK-Anlagen im Rahmen der ab 2010 anstehenden Erneuerungen des konventionellen Kraftwerkparks in Deutschland spielen werden und auf welche Höhe die Regierung die Kohlendioxid-Vermeidungskosten aufgrund des KWK-Gesetzes beziffert. Die Fraktion erkundigt sich auch, ob es bei der KWK-Leistung Stagnation oder gar einen Rückgang gibt und ob es Probleme bei der Bestimmung der förderungswürdigen KWK-Strommengen aus KWK-Anlagen gibt, die nicht ausschließlich in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen. Schließlich interessiert die Abgeordneten, ob es Klagen aufgrund der Ungleichbehandlung von KWK-Anlagen gibt, die in das öffentliche Netz einspeisen und solchen, die dies nur teilweise oder gar nicht tun.