Einstimmig die Kostensenkung für Patentanmelder beschlossen
Berlin: (hib/BOB) Einstimmig angenommen hat der Rechtsausschuss am Mittwochvormittag zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung (15/1646, 15/1647) über die Kosten für die Anmeldung europäischer Patente. Die Rechtspolitiker sprachen sich damit für einen Verzicht auf nationale Übersetzungserfordernisse aus. Die Abgeordneten versprechen sich ebenso wie die Bundesregierung für die Patenanmelder und damit auch die Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen eine Kostensenkung, da sowohl die Kosten der Übersetzung der Patentschrift als auch die Gebühren für das Deutschen Patent- und Markenamt für die Veröffentlichung der Übersetzungen entfallen.