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059/2004
Stand: 08.03.2004
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Experten sehen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in positivem Licht

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Anhörung)

Berlin: (hib/RAB) Die von SPD und Bündnisgrünen vorgelegte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, 15/2327) findet für die Bereiche Windenergie und Biomasse ein weitgehend positives Echo bei Experten und Sachverständigen. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montagmittag stand das Ziel der Koalition, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch bis 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen, auf dem Prüfstand. Der Vertreter des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) lobte das EEG als "im internationalen Bereich besonders effizient." Die festen Vergütungspreise für Strom aus erneuerbaren Energien anstelle der Mengenvergütung seien der richtige Weg, um Planungssicherheit zu schaffen und die Bedeutung dieser Energien zu erhöhen. Die Novelle tue gut daran, die Vergütungssätze abzusenken. Der Sachverständige geht davon aus, dass die Kosten für die erneuerbaren Energien weiter sinken, so dass sie in zehn Jahren keine Mehrkosten im Vergleich zu herkömmlichem Strom nach sich ziehen. Momentan beliefen sich die Differenzkosten der erneuerbaren Energien auf etwa 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Der Bundesverband der Deutschen Industrie rief dazu auf, die Belastungen des EEG zu minimieren. Die Novelle befinde sich auf "dem richtigen Weg", da die Vergütungspreise abgesenkt werden.

Einig sind sich die Experten, dass die Novelle des EEG die Windenergie-Branche unter Druck setzt. So müssen Netzbetreiber künftig Strom aus Anlagen nicht mehr vergüten, die unter 65 Prozent des Referenzertrages an einem geplanten Standort erzielen. Der Einzelsachverständige Knud Rehfeldt rechnet daher mit einem Einbruch der Aufstellungszahlen für Windenergieanlagen. Die Belastungen könne auch die zu erwartende Effizienzsteigerung nicht ausgleichen. Ein Vertreter des Verbandes der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) glaubt, dass in Folge der 65 Prozent-Regelung 15 bis 20 Prozent der Windenergie-Projekte nicht mehr realisierbar sind. Der Experte sprach sich dafür aus, eine Übergangsregelung zu finden. Einen "Fadenriss" in der Förderung der erneuerbaren Energien befürchtet der Bundesverband WindEnergie. Die neuen Anforderungen könnten die technische Entwicklung der Branche behindern. Außerdem bestehe die Gefahr, dass bis 2010 ein Drittel der Leistung wegfällt. Der BEE schreibt die 65 Prozent-Regelung den Interessen der süddeutschen Bundesländer zu, die keine Windenergieanlagen haben wollten. Die Novelle sei in dieser Frage von einem Systemfehler geprägt und leiste keinen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit.

Ein hohes Potenzial bescheinigen die meisten Sachverständigen der Bioenergie. Die hohen Erwartungen der Politik, aus dieser Energieform gleichzeitig Wärme, Strom und Treibstoff gewinnen zu können, seien gerechtfertigt, so der Sachverständige Martin Kaltschmitt. Die Biomasse zeichnet sich durch Flexibilität und positive Klimaeffekte durch die Vermeidung des Ausstosses von Methan aus, erklärte der Vertreter des BEE. Die höhere Vergütung im Rahmen der Novelle des EEG sei richtig, da theoretisch 20 bis 30 Prozent des gesamten Stromverbrauchs durch die Bioenergie gedeckt werden könne. Im Gegensatz dazu spricht sich der VDMA dafür aus, die Vergütungssätze an den technischen Fortschritt zu koppeln. Im Bereich der Bioenergie habe es in den letzten Jahren zuwenig Fortschritte gegeben, um die Vergütungssätze anzuheben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_059/01
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