Experten: Anpassung des Baurechts an EU-Vorgaben gelungen
Berlin (hib/VOM): Die Anpassung des Baugesetzbuches an die Vorgaben europäischer Richtlinien ist gelungen. Darin waren sich die Sachverständigen am Montagmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einig. Grundlage der Expertenbefragung waren der Entwurf der Bundesregierung für ein Europarechtsanpassungsgesetz Bau (15/2250), ein Entwurf der FDP zur Änderung des Paragraphen 246 des Baugesetzbuches (15/360), ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU- und FDP-Abgeordneten zur Stärkung kommunaler Rechte bei Windkraftanlagen (15/513) sowie ein Antrag der FDP, weitgehende Planungserleichterungen bei der Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien zu schaffen (15/2346).
Professor Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität stellte als Unterschiede zwischen dem deutschen Baurecht und den EU-Vorgaben heraus, dass die Richtlinien stärker verfahrensorientiert, das Baugesetzbuch aber an Ansprüchen und materiellem Recht orientiert sei. Die Systemumstellung sei der Bundesregierung gelungen. Battis würdigte auch, dass gerade beim Monitoring keine neue Bürokratie aufgebaut werde. In das gleiche Horn stieß Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen. Das schlanke Verfahren und der weitestgehende Verzicht auf bürokratische Regelungen seien zu begrüßen. Norbert Portz von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hält die Einführung einer generellen Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die richtige Lösung. Im Entwurf ist vorgesehen, diese Prüfung in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung zu integrieren, indem sie als Regelverfahren für grundsätzlich alle Bauleitpläne ausgestaltet wird und als einheitliches Trägerverfahren die bauplanungsrechtlich relevanten Umweltverfahren zusammenführt.
Als ein Kritikpunkt sah Portz das nicht einfache Verhältnis von genereller Bauleitplanung und den umweltrechtlichen Prüfungen. Überflüssig sei auch die vorgesehene Revisionsklausel, einen Flächennutzungsplan nach 15 Jahren überprüfen zu müssen. Nach Auffassung von Heinz Janning, Beigeordneter der Stadt Rheine, kommen die Praktiker mit dem unbestimmten Rechtsbegriff "erheblich", beispielsweise in der Kombination "erhebliche Emissionen", schon zurecht. Landrätin Petra Kockert vom Landkreis Kamenz (Sachsen) konnte einen Bürokratieabbau in dem Entwurf nicht erkennen und forderte ebenfalls klare Vorgaben für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Petra Nüssle vom Deutschen Bauernverband erklärte, die Landwirte hätten leidvolle Erfahrungen mit der Umsetzung von EU-Recht gemacht. Daher sollte die Umweltverträglichkeitsprüfung nur dort angewendet werden müssen, wo dies auch im EU-Recht vorgesehen sei, also nicht beim Flächennutzungsplan. Christfried Tschepe von der Bundesarchitektenkammer lobte das Regelwerk, da es für die Praktiker handhabbarer und verständlicher geworden sei. Er sprach sich im Übrigen für die Beibehaltung der Revisionsklausel aus, da die Praxis gehalten sei, den Flächennutzungsplan auf seine Relevanz zu überprüfen, wobei der Zeitraum von 15 Jahren nicht unzumutbar sei.
Neben der grundsätzlichen Zustimmung baten einige der Sachverständigen darum, bestimmte Detailregelungen des Gesetzentwurfs noch einmal zu überprüfen.