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100/2004
Stand: 16.04.2004
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Schutz von Kernkraftwerken Aufgabe der Polizeien der Länder

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat ihre Haltung bekräftigt, der zufolge der Schutz der Kernkraftwerke Aufgabe der Polizeien der Länder ist. Kräfte der Bundeswehr könnten gegebenenfalls auf Basis des Grundgesetzes bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall zur Hilfe angefordert werden, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (15/2910) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/2695). Sie wiederholt außerdem ihre Bemerkung, dass sie in einer flexiblen und strommengenbezogenen Abgrenzung der bisher unbefristeten Betriebsgenehmigung ein geeignetes Instrumentarium für die Betreiber sieht, um auf allgemeine Risiken wie terroristische Bedrohungen sicherheitsgerichtet reagieren zu können. Insbesondere könnten ältere Anlagen noch vor Ablauf ihrer Restlaufzeiten vom Netz genommen und ihre Laufzeiten auf andere Anlagen übertragen werden.

t)

Die Regierung macht deutlich, wie generell beim Schutz vor terroristischen Anschlägen, sei auch zur Verbesserung des Schutzes von Kernkraftwerken nur eine System vielfältiger verschiedener Maßnahmen Erfolg versprechend. Deshalb könne die Wirksamkeit dieses Schutzes letztlich nicht an einer einzelnen Maßnahme, sondern nur an der Gesamtheit aller Vorkehrungen gemessen werden. Beispielhaft werde hier nur auf die Festlegung von Flugbeschränkungszonen im Bereich von Kernkraftwerken hingewiesen, die im Zusammenwirken mit weiteren Maßnahmen zu einer wirksamen Bedrohungsminderung beitragen. Infolge der Herausgabe an und Verbreitung durch Dritte einer als geheim eingestuften, durch das Bundesumweltministerium verantworteten Kurzfassung einer Studie der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, könne nicht ausgeschlossen werden, dass Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik berührt sind.

u) v)
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_100/05
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