Kommission kann Zwangsgeldverfahren jederzeit wieder aufgreifen
Berlin: (hib/BOB) Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Europäische Kommission in Brüssel bei weiter anhaltender Blockade des Einvernehmens durch den Bundesrat in Zusammenhang mit dem europaweiten Errichtungsprozess von Fauna-Flora-Habitats-Gebieten das Zwangsgeldverfahren weiter vorantreibt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2909) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2787) mit. Der Aufschub von zwei Jahren bedeute nicht, dass der früheste Zeitpunkt für ein Aufgreifen des Zwangsgeldverfahrens durch die Kommission erst Ende des zweiten Jahres ist. In Brüssel werde vielmehr deutlich gemacht, dass die Kommission das Verfahren jederzeit wieder aufgreifen werde, sollte sie zu der Auffassung gelangen, dass Deutschland sich nicht kooperativ verhalte. Die Bundesregierung sehe es deshalb als ihre Pflicht an, die Länder darauf hinzuweisen, dass für daraus resultierende finanzielle Konsequenzen die Bundesländer verantwortlich sind. Sie erinnert die Länder an die Forderung der Kommission, an dem zugesagten Zeitplan und an der Pflicht zur lückenlosen inhaltlichen und zeitlichen Erfüllung des vereinbarten Zeitplans festzuhalten.
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