Hintergründe zu "Schwarzbuch gegen die Gesundheitsreform" erläutern
Berlin: (hib/SAS) Wann und weshalb die Bundesregierung das "Schwarzbuch gegen die Gesundheitsreform", das am 6. April diese Jahres vorgestellt worden war, aus ihren Internet-Angeboten entfernt hat, interessiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleine Anfrage (15/3122). Mit welchem Ziel und Adressatenkreis sie das "Schwarzbuch" veröffentlicht hatte und ob sie dies als Mittel ihrer Öffentlichkeitsarbeit betrachtete, beschäftigt die Fraktion weiter. Außerdem will sie wissen, wie viele Verstöße es nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die neuen Regelungen der Gesundheitsreform gegeben hat, die gerichtsrelevant gewesen wären und wie viele Beschwerden insbesondere der Patientenbeauftragten zur Kenntnis gebracht worden sind. Des Weiteren fragen die Abgeordneten nach einer Einschätzung der Bundesregierung zur Kritik aus den Reihen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie aus den Reihen des Verbraucherschutzes am bisherigen "Schwarzbuch". Schließlich soll die Regierung erklären, ob vor Veröffentlichung des "Schwarzbuches" auch das Innen- und Justizministerium dazu herangezogen worden sind.
Die Unionsfraktion bezieht sich auf Presseberichte, denen zufolge ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums angekündigt habe, die im "Schwarzbuch" vorhandenen Aussagen noch einmal zu überprüfen. Nach Darstellung der Bundesregierung sollte das "Schwarzbuch" rechtswidriges Verhalten bei der Umsetzung der Regelungen des Modernisierungsgesetzes der gesetzlichen Krankenkassen dokumentieren und somit die Öffentlichkeit informieren.