Unterschiede bei der Planung für Verkehrswege in Ost und West darstellen
Berlin: (hib/SAS) Das für die neuen Bundesländer geltende geänderte Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ist Gegenstand einer Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/3369). Das im Zusammenhang mit dem durch die Wiedervereinigung gestiegenen Verkehrsaufkommen in Ost und West erlassene Gesetz, das in veränderter Form bis Ende 2004 verlängert wurde, hat sich der Unionsfraktion zufolge positiv auf die Planungszeiten in den neuen Bundesländern ausgewirkt. Sie möchte deshalb von der Bundesregierung wissen, ob diese plane, das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz über den 31. Dezember 2004 hinaus zu verlängern. Im Weiteren soll die Regierung sagen, ob sie beabsichtigt, den Instanzenzug nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz im ganzen Bundesgebiet zu verkürzen und wenn
nein, warum dies nicht geschehen solle. Des Weiteren soll die Bundesregierung die zeitlichen Abläufe bei der Verkehrsplanung von Straße, Wasserstraße und Schiene für Ost und West gesondert bewerten und damit die Verfahren mit dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz mit denen des Planungsvereinfachungsgesetzes vergleichen.