hib-Meldung
258/2004
Stand: 27.10.2004
Mehrheit für Ausbau der Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften
15/3445) mit großer Mehrheit
angenommen. Dafür stimmten SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP, dagegen die CDU/CSU. Der Entwurf sieht unter
anderem eine Übernahme des ehelichen Güterrechts, eine
weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts sowie die Zulassung
der Stiefkindadoption vor. Weiterhin möchte die
Regierungskoalition den Versorgungsausgleich einführen und die
Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen.
Über den Gesetzentwurf wird am Freitag im Plenum des
Bundestages abgestimmt. Die SPD erklärte, der vorgelegte
Entwurf sei die "logische Konsequenz" aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Juli 2002. Das Gericht habe
den Weg dafür frei gemacht, dass "künstliche
Unterschiede" jetzt angeglichen werden könnten. Die
Anhörung des Ausschusses in der vergangenen Woche habe
keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen. Auch gegen
die vorgesehene Stiefkindadoption hätten die Experten - mit
einer Ausnahme - keinerlei Bedenken geltend gemacht. Für die
Sozialdemokraten sei klar, dass dabei immer das Wohl des Kindes im
Vordergrund zu stehen habe. Das werde mit dem vorgesehenen Gesetz
gewährleistet. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf
hin, das BVerfG habe die Politik ermutigt, die eingetragene
Lebenspartnerschaft der Ehe gleichzustellen. Sie machten ebenfalls
deutlich, dass in der Anhörung die überwältigende
Mehrheit der Sachverständigen keinerlei Bedenken gegen die
Stiefkindadoption erhoben habe. Dem widersprach die CDU/CSU: Sie
hielt die vorgesehene Stiefkindadoption für einen "ersten
Einstieg" in Adoption schlechthin. Dabei habe die Anhörung
deutlich gemacht, dass das Kindeswohl alles andere als gesichert
sei. Selbst der von den Bündnisgrünen benannte
Sachverständige habe sich in diese Richtung
geäußert. Es sei "mehr als fraglich", ob die gewachsene
Eltern-Kind- Beziehung nicht durch die vorgesehenen Regelungen
zerstört würde. Das Thema sei "hoch problematisch", so
die Union. Die FDP fand, dass der eigene Gesetzentwurf (15/2477), der unter anderem ein
gemeinschaftliches Adoptionsrecht vorsieht, besser Rechte und
Pflichten miteinander in Einklang bringe als der Entwurf der
Regierungskoalition. Ferner machten die Liberalen deutlich, dass
die Vorlage von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen nicht
weit genug gehe. Wichtige Bereiche seien nicht geregelt. Da der
Entwurf aber ein Schritt in die richtige Richtung sei, wollten sie
ihm zustimmen. Die Koalition bedauerte wiederum, dass die FDP den
eigenen Antrag zur Abstimmung stelle. Die Koalition arbeite an
weiteren Schritten zur Gleichstellung homosexueller Paare. Dann
hätte der Antrag der Liberalen in einer gemeinsamen Initiative
eingearbeitet werden können. So aber müsse die Initiative
abgelehnt werden.
Berlin: (hib/BOB) Der Rechtsausschuss hat am Mittwochvormittag den
Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_258/01