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258/2004
Stand: 27.10.2004
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Verändertem Gesetz zum Ausbau der Kindertagesbetreuung zugestimmt

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/SAS) Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung (15/3676) hat die Mehrheit des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in veränderter Fassung am Mittwochvormittag zugestimmt. Umstritten waren bei der Ausschussberatung nicht nur die Finanzierungsfrage für den Ausbau der Betreuung von unter dreijährigen Kindern in Tagesstätten und durch Tagesmütter, sondern auch die auf Antrag der Koalitionsfraktionen erfolgte Teilung des Gesetzes. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die Teilung, bei der der zustimmungspflichtige Teil über die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden soll, damit begründet, dass die Lebenswirklichkeit in Deutschland das Tempo für den Ausbau der Kinderbetreuung in allen Altersstufen vorgebe. Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) betonte im Ausschuss, man wolle die Kinder- und Jugendhilfe dauerhaft fit machen, allerdings nicht ohne dabei auf "zielgenaue und zeitnahe" Daten zurückzugreifen und die Anliegen der Länder zu berücksichtigen. Als "nicht seriös" kritisiert wurde von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP die Finanzierung des Ausbaus von Krippenplätzen. So führe Hartz IV in einigen Regionen zu einer Mehrbelastung und nicht zu einer Entlastung. Selbst SPD-geführte Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen hätten durchblicken lassen, dass sie die mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe freiwerdenden Mittel nicht an die Kreise und kreisfreien Städte weiterreichen werden, in deren Händen der Ausbau der Kindertagesbetreuung liege. Sie begründeten ihre Stimmenthaltung zu dem veränderten Gesetz damit, dass sie aber das Grundanliegen für mehr Betreuungsplätze für Kleinkinder teilten. Auch die SPD äußerte sich unzufrieden darüber, dass dem Bund bei der gleichmäßigen Verteilung der durch Hartz IV freiwerdenden Mittel die Hände gebunden seien. Sie warf der Opposition vor, die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zu ignorieren. Danach hätten sich die Länder in einer Protokollerklärung verpflichtet, die im Zuge von Hartz IV freiwerdenden Mittel an die Kommunen weiterzuleiten. Außerdem habe man in einer Revisionsklausel eine erste Überprüfung dessen bereits zum März 2005 festgeschrieben. Die Bündnisgrünen bedauerten, mit den Kommunen keinen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zustande bekommen zu haben, aber das Anliegen für mehr Betreuung dulde keinen Aufschub. Für die FDP stellt sich die Finanzierungslösung so dar, dass die Regierung die Wohltaten verteile und die Länder zusehen müssten, woher sie das Geld bekämen. Sie begrüßte das Ziel, Tagesmütter und -väter aus der Schwarzarbeit zu holen, bemängelte aber, dass die soziale Sicherung für Tageseltern zu wenig berücksichtigt werde. Die Liberalen traten auch dafür ein, Tagesmütter in die Unfallversicherung aufzunehmen. Familienministerin Schmidt ist es eigenen Angaben zufolge ein "Herzensanliegen", Tageseltern zu einer gleichwertigen Alternative zu Kindertagesstätten zu machen. Zur Finanzierung sagte sie, die Regierung habe bei den Kosten für den Betreuungsausbau zugunsten der Kommunen überall die höchsten Beträge angesetzt. Allerdings liege die Spannbreite bei den Betriebskosten in westdeutschen Kindertagesstätten zwischen 6.000 und 8.000 € pro Platz.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_258/02
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