hib-Meldung
258/2004
Stand: 27.10.2004
Verändertem Gesetz zum Ausbau der Kindertagesbetreuung zugestimmt
15/3676) hat die Mehrheit des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in
veränderter Fassung am Mittwochvormittag zugestimmt.
Umstritten waren bei der Ausschussberatung nicht nur die
Finanzierungsfrage für den Ausbau der Betreuung von unter
dreijährigen Kindern in Tagesstätten und durch
Tagesmütter, sondern auch die auf Antrag der
Koalitionsfraktionen erfolgte Teilung des Gesetzes. SPD und
Bündnis 90/Die Grünen haben die Teilung, bei der der
zustimmungspflichtige Teil über die Weiterentwicklung der
Kinder- und Jugendhilfe zu einem späteren Zeitpunkt beraten
werden soll, damit begründet, dass die Lebenswirklichkeit in
Deutschland das Tempo für den Ausbau der Kinderbetreuung in
allen Altersstufen vorgebe. Bundesfamilienministerin Renate Schmidt
(SPD) betonte im Ausschuss, man wolle die Kinder- und Jugendhilfe
dauerhaft fit machen, allerdings nicht ohne dabei auf "zielgenaue
und zeitnahe" Daten zurückzugreifen und die Anliegen der
Länder zu berücksichtigen. Als "nicht seriös"
kritisiert wurde von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP die
Finanzierung des Ausbaus von Krippenplätzen. So führe
Hartz IV in einigen Regionen zu einer Mehrbelastung und nicht zu
einer Entlastung. Selbst SPD-geführte Bundesländer wie
Nordrhein-Westfalen hätten durchblicken lassen, dass sie die
mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
freiwerdenden Mittel nicht an die Kreise und kreisfreien
Städte weiterreichen werden, in deren Händen der Ausbau
der Kindertagesbetreuung liege. Sie begründeten ihre
Stimmenthaltung zu dem veränderten Gesetz damit, dass sie aber
das Grundanliegen für mehr Betreuungsplätze für
Kleinkinder teilten. Auch die SPD äußerte sich
unzufrieden darüber, dass dem Bund bei der
gleichmäßigen Verteilung der durch Hartz IV
freiwerdenden Mittel die Hände gebunden seien. Sie warf der
Opposition vor, die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zu
ignorieren. Danach hätten sich die Länder in einer
Protokollerklärung verpflichtet, die im Zuge von Hartz IV
freiwerdenden Mittel an die Kommunen weiterzuleiten. Außerdem
habe man in einer Revisionsklausel eine erste Überprüfung
dessen bereits zum März 2005 festgeschrieben. Die
Bündnisgrünen bedauerten, mit den Kommunen keinen
Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zustande bekommen zu haben,
aber das Anliegen für mehr Betreuung dulde keinen Aufschub.
Für die FDP stellt sich die Finanzierungslösung so dar,
dass die Regierung die Wohltaten verteile und die Länder
zusehen müssten, woher sie das Geld bekämen. Sie
begrüßte das Ziel, Tagesmütter und -väter aus
der Schwarzarbeit zu holen, bemängelte aber, dass die soziale
Sicherung für Tageseltern zu wenig berücksichtigt werde.
Die Liberalen traten auch dafür ein, Tagesmütter in die
Unfallversicherung aufzunehmen. Familienministerin Schmidt ist es
eigenen Angaben zufolge ein "Herzensanliegen", Tageseltern zu einer
gleichwertigen Alternative zu Kindertagesstätten zu machen.
Zur Finanzierung sagte sie, die Regierung habe bei den Kosten
für den Betreuungsausbau zugunsten der Kommunen überall
die höchsten Beträge angesetzt. Allerdings liege die
Spannbreite bei den Betriebskosten in westdeutschen
Kindertagesstätten zwischen 6.000 und 8.000 € pro
Platz.
Berlin: (hib/SAS) Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum
qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
Tagesbetreuung (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_258/02