hib-Meldung
262/2004
Stand: 28.10.2004
Besteuerung in grenzüberschreitenden Gewerbegebieten regeln
15/4026) vorgelegt. Dabei geht es
um grenzüberschreitende Gewerbegebiete beiderseits der
deutsch-niederländischen Grenze. Wie es heißt, sei in
diesen Gebieten in einer Mehrzahl steuerlicher Einzelfälle
eine eindeutige Abgrenzung der Besteuerungsrechte zwischen den
beiden Staaten aufgrund "grenzüberschreitender fester
Geschäftseinrichtungen" nicht möglich. Bei den dortigen
Unternehmen würden die Einkünfte im jeweiligen
Wohnsitzstaat besteuert. Die international übliche Besteuerung
am Sitz der Betriebsstätte werde nicht angewendet. Bei
Arbeitnehmern, die in einem Unternehmen tätig sind, das genau
auf der Grenze zwischen beiden Staaten liegt, sollen Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträge einheitlich an den Staat
abgeführt werden, an den der Arbeitnehmer seine
Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Geregelt werden soll
auch, dass die Steuerbehörden beider Staaten die
Möglichkeit erhalten, in grenzüberschreitenden
Gewerbegebieten Außenprüfungen auf dem Hoheitsgebiet des
jeweils anderen Staates vorzunehmen. Ferner soll das
Doppelbesteuerungsabkommen dahingehend ergänzt werden, dass
deutsche Entschädigungszahlungen an Personen in den
Niederlanden, die im Zweiten Weltkrieg Zwangsarbeit für die
Deutschen leisten mussten, von 2003 an in den Niederlanden nicht
mehr dem dortigen steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegen.
Ebenso sollen in den Niederlanden wohnende Empfänger von
Dividenden aus deutschem Streubesitz die in Deutschland
einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die niederländische
Steuer anrechnen können.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu
einer Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den
Niederlanden (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_262/02