hib-Meldung
294/2004
Stand: 30.11.2004
Wirtschaftsprüfer fürchten Schwächung der beruflichen Selbstverwaltung
15/3983) die berufliche
Selbstverwaltung geschwächt werden könnte. Dies wurde am
Dienstagvormittag in einer öffentlichen Anhörung des
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit deutlich. Im
Regierungsentwurf ist aufgrund von EU-Vorgaben vorgesehen, die
Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer und vereidigte
Buchprüfer) unter eine vom Berufsstand unabhängige
Aufsicht zu stellen. Dabei sollen die gewachsenen Strukturen der
Selbstverwaltung durch die Wirtschaftsprüferkammer nicht
grundsätzlich in Frage gestellt werden. Vorgesehen sei, ein
Gremium zu schaffen, dessen Kern im jetzigen, künftig aber
entbehrlichen Qualitätskontrollbeirat zu finden ist. Dies
solle eine "Abschlussprüferaufsichtskommission" sein, die das
Weisungsrecht über die Wirtschaftsprüferkammer erhalten
solle, wenn die Kammer Verwaltungsaufgaben gegenüber
Abschlussprüfern wahrnimmt. Hauptstreitpunkt ist das Wort
"zugleich" im Paragraphen 4 der Wirtschaftsprüferordnung, das
die Koalitionsfraktionen aus dem Regierungsentwurf streichen
wollen. Aus diesem Wort könnte abgeleitet werden, heißt
es zur Begründung, dass es nicht um die für bestimmte
Aufgaben gewollte alternative Aufgabenerfüllung zwischen
Wirtschaftsprüferkammer und
Abschlussprüferaufsichtskommission gehe, sondern um eine
"kumulative Aufgabenerfüllung". Dieses "zugleich", so Burkhard
Hense von der Wirtschaftsprüferkammer, sei immer auch als
"sowohl als auch" zu sehen, sodass die Wirtschaftsprüferkammer
im Regierungsentwurf auch eine kumulative Aufgabenstellung im
Gegensatz zu einer alternativen Aufgabenstellung gesehen habe. Der
Änderungsantrag wolle dies nun genau ändern, bestimmte
Aufgaben also ausschließlich der "mittelbaren
Staatsverwaltung" zuordnen und damit der beruflichen
Selbstverwaltung entziehen. 80 Prozent der Mitarbeiter der
Wirtschaftsprüferkammer wären im Bereich der "mittelbaren
Staatsverwaltung" tätig und nur 20 Prozent in der beruflichen
Selbstverwaltung, so Hense, der darin einen "quantitativen und
qualitativen Eingriff" in die Selbstverwaltung sah. Dem schloss
sich Professor Klaus-Peter Naumann vom Institut der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) nicht an. Das
Nebeneinander von beruflicher Selbstverwaltung und mittelbarer
Staatsverwaltung sei ein Novum in diesem Gesetz. Dem IDW liege
nicht daran, die Selbstverwaltung der Kammer zu beschneiden. Wenn
es bei der Kammer Sorgen gebe, sollte ein Weg gefunden werden, um
klarzustellen, dass die Selbstverwaltungsaufgaben der Kammern nicht
beschnitten werden sollen. Was man nicht wolle, sei eine bewusste
Ausweitung von Kammeraufgaben über den staatlich regulierten
Bereich hinaus. Naumann hielt es für schädlich für
die geplante Reform, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck
entstünde, dass die Aufgabe der Wirtschaftsprüferkammer
vor allem im Bereich der Interessenvertretung ausgeweitet werden
soll. Damit würde die Rolle der Kammer im Aufsichtssystem
nicht mehr als interessenunabhängig wahrgenommen und das
öffentliche Ansehen des gesamten Aufsichtssystems empfindlich
belastet. Das Gesetz soll am morgigen Mittwoch im Ausschuss
für Wirtschaft und Arbeit abschließend beraten und dem
Bundestagsplenum am kommenden Freitag zur zweiten und dritten
Lesung vorgelegt werden.
Berlin: (hib/ VOM) Die Wirtschaftsprüferkammer sorgt sich
darum, dass durch einen Änderungsantrag der
Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf "zur Fortentwicklung der
Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der
Wirtschaftsprüferordnung" (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_294/01