Plenardebatte über den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2001
Heute wird am frühen Nachmittag im Plenum des Deutschen
Bundestages unter Ziffer 27 der Tagesordnung der Bericht des
Petitionsausschusses "Bitten und Beschwerden an den Deutschen
Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages im Jahr 2001" beraten. Für die Beratung
sind 45 Minuten vorgesehen.
Zu Beginn des Monats hatte die Vorsitzende des Petitionsausschusses
des Deutschen Bundestags, Heidemarie Lüth, PDS, gemeinsam mit
Vertretern der Fraktionen den Tätigkeitsbericht für das
Jahr 2001 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse
übergeben. Im Jahr 2001 wurden gegenüber dem Vorjahr
über 30 Prozent mehr Petitionen, nämlich 17.550,
abschließend behandelt. 15.765 neue Eingaben hatten den
Petitionsausschuss erreicht. Ein deutlicher Schwerpunkt lag im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Sozialordnung, auf das über 30 Prozent der Petitionen
entfielen. Der Petitionsausschuss legt Wert darauf, dass seine
Arbeit sowohl von der Bundesregierung beachtet wird, als auch in
die Fraktionen und die zahlreichen Gremien des Deutschen
Bundestages einwirkt. Nur dann ist gewährleistet, dass der
Petitionsausschuss die richtige Anlaufstelle für die Anliegen
und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger ist.
In 41 Prozent der Neueingaben hatten Petentinnen und Petenten eine
Änderung von gesetzlichen Regelungen begehrt; 59 Prozent der
Neueingaben waren im Jahr 2001 Beschwerden über die Arbeit der
Behörden.
1.180 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer
Unterschriftenliste eingereicht werden, erreichten den
Petitionsausschuss im Jahr 2001. Die Anzahl der hierdurch
eingereichten Unterschriften betrug 107.176.
16.779 Massenpetitionen, das sind Eingaben mit demselben Anliegen,
deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, erreichten
den Petitionsausschuss im Berichtsjahr. Bei diesen Petitionen
dominierten die Themenbereiche rentenrechtliche Behandlung der
Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR,
verfassungsmäßige Sonderstellung des Sonntags,
Atomausstieg, Asylfragen und die Terroranschläge gegen die USA
am 11. September 2001.
Sehr unterschiedlich war die Zahl der Petitionen, die aus den
einzelnen Bundesländern an den Petitionsausschuss gerichtet
wurde. Die Spanne reichte, zur besseren Vergleichbarkeit gerechnet
auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, von Bayern mit
101 bis Berlin mit 532 Petitionen.
Aufgegliedert nach Geschlechtern kann der Statistik entnommen
werden, dass über 58 Prozent der Eingaben von Männern und
über 28 Prozent von Frauen, der Rest von Vereinen und
Verbänden eingereicht wurden.
Zu jeder Petition wird die Bundesregierung um Stellungnahme
gebeten. Zehn mal hat der Ausschuss im Berichtszeitraum in
besonderer Weise von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des
Grundgesetzes eingeräumten Befugnissen Gebrauch gemacht.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 14/9146
erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des
Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
angefordert werden. Er wird auch in das Internet-Angebot des
Deutschen Bundestages eingestellt und unter http://www.bundestag.de zu finden
sein.
Für Fragen steht Ihnen in Berlin das Sekretariat des
Petitionsausschusses, Tel.: 030 227 35257, Telefax: 030 227 36053
(E-Mail:
vorzimmer.peta@bundestag.de) zur
Verfügung.
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