Petitionsausschuss: Seismograph für die Stimmung in der Bevölkerung
Am Dienstag, dem 25. Mai 2004, übergab der Vorsitzende des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Dr. Karlheinz
Guttmacher, FDP, gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen den
Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr
2003 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.
Durchschnittlich zirka 60 Eingaben pro Arbeitstag - mithin 15.534 -
sind beim Petitionsausschuss im Jahr 2003 neu eingegangen und
geprüft worden. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt mit über
einem Drittel der Neueingänge im Bereich des
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Zum
einen eine Reaktion auf die Gesundheitsreform, aber auch Ausfluss
der Entwicklungen im Rentenrecht bzw. der in diesem Bereich weiter
bestehenden Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland.
Brandenburg ist mit 659 Eingaben pro einer Million Einwohner das
Land mit den zahlreichsten Eingaben und verdrängte damit
Berlin als das langjährig beschwerdefreudigste Land von Platz
eins. Mit 101 Eingaben pro einer Million Einwohner des Landes ist
Baden-Württemberg diesmal das Land mit den vergleichsweise
wenigsten Eingaben.
In zirka zwei Drittel der Neueingaben sind Beschwerden über
die Arbeit der Behörden vorgebracht worden. Über 30
Prozent der Neueingaben betrafen Bitten zur Änderung von
gesetzlichen Regelungen.
"Die Ausübung des Petitionsrechts ist ein Seismograph der
Stimmung in der Bevölkerung. Mit ihm werden Probleme mit
staatlichen Stellen, konkrete Missstände und Schwierigkeiten
mit gesetzlichen Regelungen direkt an das Parlament herangetragen.
Insofern hat sich der Petitionsausschuss im Jahr 2003 der
Herausforderung gestellt und ein enormes Arbeitspensum absolviert.
Er hat sich für die zahlreichen Anliegen eingesetzt und alles
in allem bei nahezu jeder zweiten Petition etwas für die
Einsender erreichen können", sagte Dr. Guttmacher.
Der Ausschussvorsitzende betonte, dass man zu fast jeder Petition
eine Stellungnahme der Bundesregierung einhole, um sich umfassend
und zielorientiert für die Petenten einzusetzen. Hierbei mache
der Ausschuss auch von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des
Grundgesetzes ein-geräumten Befugnissen Gebrauch, indem er
beispielsweise Regierungsmitglieder vor den Ausschuss lade,
Akteneinsichten vornehme und Ortsbesichtigungen durchführe.
Oftmals zeichne sich bereits mit der Einschaltung des
Petitionsausschusses ab, dass sich ein eventuell vorhandenes
Ermessen zugunsten der Petenten ausschöpfen lasse und viele
Fälle dadurch bereits im Vorfeld des eigentlichen
parlamentarischen Verfahrens positiv abgeschlossen werden
könnten. Häufig seien aber komplexe Moderationsverfahren
und intensive Gespräche aller Beteiligten erforderlich, bis
der Ausschuss einen Lösungsweg zur positiven Erledigung der
Petitionen aufzeigen könne, so Dr. Guttmacher in Berlin.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 15/3150
erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des
Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
angefordert werden. Er ist auch in das Internet-Angebot des
Deutschen Bundestages eingestellt und unter www.bundestag.de abrufbar.
Für Fragen steht Ihnen im Sekretariat des Ausschusses Herr
Ewald Zimmermann, Tel.: 030 227 33845 zur Verfügung.
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