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Der Minister plant, das Parlament entscheidet
Wenn die Bundesregierung in einer Kabinettsitzung etwa zur Jahresmitte den Entwurf des Haushaltsplanes für das folgende Jahr verabschiedet, liegen bereits viele Monate der detaillierten Vorarbeiten hinter dem Finanzministerium und den Haushaltsabteilungen der einzelnen Ministerien und Bundesbehörden.
Wie sind die Erfahrungen mit dem Bedarf der vergangenen Jahre und Monate? Welche Neuerungen müssen für die nächste Zukunft berücksichtigt werden? Was ist unabdingbar nötig? Was kann angesichts globaler Sparvorgaben noch einmal gekürzt oder zurückgestellt werden? Heraus kommt eine Bedarfsübersicht, die zwischen den Ministerien wieder und wieder überprüft wird und dann, falls notwendig, auch in so genannten Chefgesprächen zwischen den Fachministern und dem Finanzminister noch einmal besprochen werden kann.
Denn die erwarteten Einnahmen und eine verantwortbare Neuverschuldung müssen mit den geplanten Ausgaben ins Gleichgewicht gebracht werden. Zudem sind die fiskalischen Kriterien des Maastrichter Stabilitäts- und Wachstumspakts zu beachten: 2005 soll das gesamtstaatliche Defizit wieder unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen.
Heraus kam im Sommer ein Entwurf, der sich Einzelposten für Einzelposten auf insgesamt 258,3 Milliarden Euro summiert – und sich damit um 0,4 Prozent gegenüber dem Plan für das laufende Jahr (257,3 Milliarden Euro) erhöht. Die vorgesehenen Einzelpläne für die verschiedenen Ministerien und Behörden unterscheiden sich zum Teil gegenüber dem Entwurf vom Vorjahr. Die Ausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollen beispielsweise von 4,8 auf 4,6 Milliarden Euro (4,4 Prozent) sinken, die Mittel für das Bundesministerium für Bildung und Forschung dagegen von 8,1 auf 8,5 Milliarden Euro (3,6 Prozent) steigen.
Auch dem Bundestag sollen nur noch 546,02 statt bislang 548,82 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Um 0,4 Prozent steigt laut Entwurf der Einzelplan des Verteidigungsministeriums, 1,0 Prozent mehr soll das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ausgeben können.
Doch solange der Bundestag dem nicht zugestimmt hat, ist nichts verbindlich. Und auch jetzt zeichnet sich ab, dass im Laufe der parlamentarischen Beratungen noch viele Posten zum Teil massiv verändert werden – so müssen etwa die Beschlüsse zur Arbeitsmarktreform mit Milliardenauswirkungen noch eingearbeitet werden. In einer ersten generellen Runde, der so genannten Ersten Lesung, wird es nach der Sommerpause im Plenum eine ganze Woche lang um die Grundlinien der Politik in den einzelnen Fachbereichen gehen.
In den folgenden anderthalb Monaten werden sich die Abgeordneten in den Fachausschüssen und insbesondere im Haushaltsausschuss intensiv mit den Zahlen befassen. Danach wird erneut das Plenum in der Zweiten Lesung über das Ergebnis eine Woche lang debattieren und in der Dritten Lesung beschließen. Dann wird das Haushaltsgesetz an den Bundesrat gehen. Wenn der Bundesrat dagegen Einspruch einlegen sollte, wird der Bundestag diesen mit der entsprechenden Stimmenmehrheit zurückweisen und damit den Weg zur Unterschrift durch den Bundespräsidenten und zur Verkündung im Bundesgesetzblatt frei machen können.
Text: Gregor Mayntz
Foto: Deutscher Bundestag