Schönebeck, 16. Juni 2003
Positionspapier zur Windenenergie
Sachverhalt
- In
Deutschland stehen derzeit 13.759 Windräder mit
einer Leistung von 12.001 Megawatt. Weltweit sind es nur
32.000 Megawatt (Alle Zahlen mit Stand
31.12.2002).
- Allein 2002
wurden in Deutschland Windkraftanlagen mit 3.247 MW Leistung
errichtet. Damit sind sogar 50 % aller neuen weltweiten
Windkraftanlagen in Deutschland errichtet worden.
- In Sachsen
Anhalt drehen sich 1.130 Windräder mit 1.300 MW,
über 300 werden derzeit noch installiert. Damit
stehen fast 10 % aller deutschen Windränder in unserem
Land. Sachsen-Anhalt hat aber nur 3 % der Einwohner
Deutschlands. Die ungleich größeren Binnenländer
Bayern verfügen über 199, bzw. Baden-Württemberg
über 203 Anlagen. Nur die Küstenländer Niedersachsen
und Schleswig-Holstein erzeugen noch mehr Energie aus Wind als
unser Land.
- Immer mehr
Gebiete Sachsen-Anhalts - insbesondere die Magdeburger Börde
-werden durch Windkraftanlagen in nicht mehr hinzunehmender Weise
geprägt und verändert. Es gibt süd-westlich von
Magdeburg bis zum Harzrand kaum einen Fleck, von wo man nicht
wenigstens 10 Windkraftanlagen sieht.
- Die
„Verspargelung“ der Landschaft in Deutschland soll noch
weiter zunehmen. Planungen sehen bis 2010 knapp 20.000 MW
Windkraftleistung on-shore und einige tausend MW off-shore vor. Bis
zum Jahr 2025 soll der Ausbau sogar auf ca. 50.000 MW ausgeweitet
werden.
- Die
Akzeptanz der Bevölkerung für diesen Eingriff in
die Kulturlandschaft sinkt immer mehr und ist vielfach nicht
mehr vorhanden. Der Sättigungsgrad mit Windkraftanlagen in
der Börde ist nicht nur erreicht, sondern bereits
überschritten worden.
Gründe für den massiven
Ausbau
- Mit dem
Stromeinspeisungsgesetz von 1990 sind die Weichen für die
Förderung von Storm aus regenerativen Energien gestellt
worden. Die damalige unionsgeführte Bundesregierung wurde
damit zur erfolgreichen Schrittmacherin für erneuerbare
Energien.
- Die
Neufassung des § 35 Abs.1 Nr. 6 des Baugesetzbuches von 1995
hat den Bau von Windkrafträdern grundsätzlich in
windreichen Regionen ermöglicht.
- Durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29.3.2000 und die Festlegung
der Vergütung von 9,1 Cent je Kilowattstunde Windenergiestrom
über einen sehr langen Zeitraum, ist die Aufstellung von
Windkraftanlagen auch in windarmen Regionen lukrativ
geworden.
- Die gesamten
erneuerbaren Energien stellen heute 3 % der Primärenergie und
8% des verbrauchten Stroms in Deutschland (alle erneuerbaren
Energieträger incl. Windenergie). Davon allein Windstrom 4,7
%.
- Die
finanzielle Förderung der Windenergie ist die Hauptursache
für die Landschaftsverspargelung. Nur durch die
Suventionierung durch den Stromkunden werden auch neue Anlagen in
windarmen Regionen gebaut. Windkraft unterliegt starken
Schwankungen. Bei Windflaute kann keine einzige Kilowattstunde
erzeugt werden. Von 8760 Jahresstunden bringt eine Windkraftanlage
im Binnenland weniger als 2000 Stunden jährlich ihre volle
Leistung.
- Damit
entstehen durch die Massierung von Windkraftwerken besonders an
windarmen Standorten nicht weniger, sondern sogar mehr
Stromüberlandleitungen.
- Der private
und die meisten gewerblichen Stromkunden zahlen derzeit 1,4
Milliarden Euro an zusätzlichen Stromkosten. Damit wird jeder
der 35.000 Arbeitsplätze in der Windbranche mit etwa 40.000
Euro durch den Stromkunden subventioniert.
- Grundstückseigentümer und Gemeinden, welche
Windtürme aufstellen, werden mit hohen jährlichen
Zahlungen von den Windanlagenbetreibern gelockt. Eine völlige
Kostenfreistellung aller Grundstückseigentümer bei einem
Rückbau der Anlagen ist bisher noch nicht gesichert. Die
Bundesregierung beziffert die Kosten des Rückbaus mit etwa 5 %
des jeweiligen Anlagenwertes. Die Absicherung hierfür sei
bisher nur in der Regel durch Hinterlegung einer
Bankbürgschaft erfolgt.
- Ein weiterer
Anreiz für Windkraftbetreiber besteht in der baulichen
Privilegierung und der steuerlichen Subventionierung von
Windkraftanlagen.
Notwendige Maßnahmen
- Die
Markteinführungsphase für Windkraftanlagen ist in
Deutschland sichtbar abgeschlossen, deshalb ist die
einseitige Förderung der Windkraft nicht mehr zu
rechtfertigen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sollte deshalb
novelliert werden. Die Novellierung sollte eine weitere
Preissubventionierung von Strom aus Windkraftanlagen nicht mehr
umfassen.
- Die
Erforschung, Entwicklung und Nutzung anderer Formen
erneuerbarer
Energien wie Solarenergie, Biomasse,
Wasserstoff-Technologie, Wärmerückgewinnung,
Brennstoffzelle oder Wasserkraft sollte allerdings weiterhin
privilegiert werden.
- Da nicht
davon auszugehen ist, daß kurzfristig Änderungen am
Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) durchzusetzen sind, sollte
zunächst folgende Maßnahmen ergriffen
werden:
- Die
Herstellung von Windkraftanlagen in heimischen Unternehmen ist
keine ausreichende Begründung dafür, daß diese
Anlagen auch in der Börde aufgestellt werden müssen. Der
Sättigungsgrad für Windkraftanlagen ist bei uns erreicht
und teilweise schon überschritten. Exportmöglichkeiten
sollten verstärkt genutzt werden. In der Magdeburger
Börde sollte grundsätzlich ein Bau- und Planungsstopp
durchgesetzt werden. Mindestens die beantragten, aber noch nicht
genehmigten Anlagen, sollten nicht mehr aufgestellt werden
önnen.
- Windräder sollten als raumbedeutsame Anlagen
eingestuft werden, um die Kommunen bei den Planungs- und
Entscheidungsprozessen stärker zu beteiligen.
- Auch durch
eine Änderung des Baugesetzbuches kann die Rolle von
Gemeinden- und Gemeindeverbänden gestärkt
werden.
- Die
Abstandsflächen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung
sollten mindestens verdoppelt werden.
- Betreiber von
Windkraftanlagen sollten generell verpflichtet werden, den
Rückbau von Windanlagen über Bankbürgschaften
abzusichern.
- In
der Börde sind noch weitere 639 (665) Anlagen
geplant
Aschersleben-Staßfurt: 119 bestehende Anlagen
27 Anlagen in bestätigter Planung
189 beantragte Anlagen
Bördekreis: 63 bestehende Anlagen
Keine Anlagen in bestätigter Planung
152 beantragte Anlagen
Schönebeck: 11 (37) bestehende Anlagen
2 Anlagen in bestätigter Planung
76 beantragte Anlagen
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