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1848/49 - Frankfurter Nationalversammlung

585 Abgeordnete werden in allen deutschsprachigen Gebieten einschließlich Österreichs gewählt. Sie versammeln sich am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche. Mehrheitlich gehören die Volksvertreter akademischen Berufen an, d.h. sie sind höhere Beamte, Richter oder Universitätsprofessoren. Nur vier Abgeordnete kommen aus dem Handwerk. Arbeiter sind überhaupt nicht vertreten.

Politische Parteien im heutigen Sinne gibt es in der Paulskirche noch nicht, aber es gibt mehr oder weniger feste politische Gruppierungen. Sie treffen sich regelmäßig, wählen Vorstände und erarbeiten Programme. Damit ist der Grundstein gelegt für das spätere deutsche Parteiensystem.

Der Vorstand der Nationalversammlung von 1848
Der Vorstand der Nationalversammlung.
Obere Reihe, v.li.n.r.: Fetzer (Sekretär),
Heinrich von Gagern (Vorsitzender),
Biedermann (Sekretär).
Zweiter Reihe: Jucho (Sekretär), Schüler (Sekretär).
Dritte Reihe: Simson (Sekretär),
Alexander von Soiron (Stellv. Vorsitzender),
Möring (Sekretär).
Untere Reihe: Rühl (Sekretär), Freiherr von Andrian (Stellvertretender Vorsitzender), Ruhwandl (Sekretär).
Holzstich August 1848
Bild: Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz
Einzug der Nationalversammlung in die Paulskirche
Eröffnung der Nationalversammlung in der Paulskirche in Frankfurt (Main) am 18.Mai 1848.
Bild: dpa-Bildarchiv

Die politischen Gruppierungen nennen sich nach ihren Versammlungsorten in Frankfurter Gasthöfen "Deutscher Hof", "Württemberger Hof" oder "Casino". Die dort geleistete Vorarbeit trägt maßgeblich dazu bei, die ungeordnete Flut von Wortmeldungen, Anträgen und Abstimmungen zu strukturieren.

Für einen geordneten Ablauf sorgt nicht zuletzt Heinrich von Gagern, den die Versammlung zu ihrem ersten Präsidenten wählt.

Zwei große Aufgaben muss die Frankfurter Nationalversammlung bewältigen: Sie soll einerseits eine nationale Verfassung schaffen und zugleich für eine zentrale Regierungsgewalt sorgen. Am 3. Juli 1848 beschließt das Parlament, seine Beratungen nicht mit der Organisationsfrage der Staatsgewalt zu beginnen, sondern mit der Diskussion der Grundrechte: Eine folgenschwere Entscheidung.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/g1848_3
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