Präsidium des 15. Deutschen Bundestages
Von links nach rechts: Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Antje Vollmer, Wolfgang Thierse, Dr. Susanne Kastner, Dr. Norbert Lammert
© Deutscher Bundestag
Präsident
Stellvertreter des Präsidenten (Vizepräsidenten)
Aufgaben des Präsidenten
Die sichtbarste öffentliche Funktion des Bundestagspräsidenten besteht in der Leitung der Bundestagssitzungen, bei der er sich mit seinen vier Stellvertretern abwechselt. Zusammen mit zwei Schriftführern bildet er den Sitzungsvorstand. Er und seine Stellvertreter bilden das Präsidium des Bundestages. Gewählt wird dieses Gremium mit verdeckten Stimmzetteln in besonderen Wahlhandlungen. Der Präsident und seine Stellvertreter werden für die Dauer der gesamten Legislaturperiode gewählt, sind also im Prinzip nicht absetzbar.
Der Präsident vertritt den Bundestag. Er ist Adressat aller Gesetzentwürfe, die von der Bundesregierung, vom Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden und auch anderer Vorlagen der Bundesregierung und des Bundesrates. Ebenso ist er der Empfänger aller Eingaben, die aus den Reihen des Parlaments stammen oder an den Bundestag gerichtet werden.
Rechte und Pflichten des Präsidenten des Deutschen Bundestages sind in der Geschäftsordnung genau festgelegt.
Hier werden die Aufgaben des Präsidenten wie folgt beschrieben: Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Dabei hat er die Würde und die Rechte des Bundestages zu wahren, seine Arbeit zu fördern und die Verhandlungen gerecht und unparteiisch zu führen. Außerdem steht dem Präsidenten das Hausrecht und die Polizeigewalt zu. Er ist auch die oberste Dienstbehörde der Bundestagsbeamten, wobei er bestimmte Personalentscheidungen zusammen mit dem ganzen Präsidium trifft.
Beim Protokoll nimmt der Bundestagspräsident neben dem Staatsoberhaupt, dem Bundespräsidenten, als Repräsentant der Legislative den zweiten Platz ein.