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1957 - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

Vom Bundestagsbeschluß zum Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, "Montanunion", am 10. Januar 1952 führt ein direkter Weg zu den Römischen Verträgen. Darin vereinbaren am 27. März 1957 die sechs Mitgliedstaaten der Montanunion die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM bzw. EAG).

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Konstituierende Sitzung der Parlamentarischen Versammlung der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGKS (Montanunion) am 10. 9. 1952,
der Vorläuferin des Europäischen Parlaments. Präsident der Versammlung ist Paul Henri Spaak
Europäisches Parlament

Mitglieder sind außer der Bundesrepublik Deutschland die Länder Frankreich, Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Der EWG-Vertrag sieht vor, die Wirtschaftspolitik zu koordinieren und einen gemeinsamen Markt zu errichten.

Auf dem langen Weg zu Gleichberechtigung, Sicherheit und Souveränität im Rahmen der europäischen Integration spielt insbesondere das Verhältnis zu Frankreich eine große Rolle. Die deutsch-französische Aussöhnung und Zusammenarbeit gipfeln 1963 im Elysée-Vertrag.

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 1. Wahlperiode (1949-1953)

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/g1950_21
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