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1965 - Verjährung der NS-Verbrechen?

Schlagartig rückt die Vergangenheit Mitte der 60er Jahre wieder in den Blickpunkt: Von 1963 bis 1966 finden die Auschwitz-Prozesse statt.

Die Berichterstattung konfrontiert die Deutschen mit den in ihrem Namen begangenen Verbrechen. Das macht eine weitere Frage um so drängender. Denn nach deutschem Recht verjähren Verbrechen, die mit lebenslanger Haft bestraft werden, nach zwanzig Jahren. Zwanzig Jahre nach Kriegsende drohen auch NS-Verbrechen zu verjähren.

Blick in den Plenarsaal während der Sitzung am 25. März 1965
Nachdenkliche Gesichter während der Debatte um die Verjährungsfristen am 25. März 1965. Bild: Bundesbildstelle

Daran entzündet sich am 25. März 1965 eine leidenschaftliche, mit tiefem Ernst geführte Debatte.

Denn die Gegner der Verlängerung der Verjährungsfristen sehen ein wichtiges Rechtsstaatsprinzip bedroht: Recht darf nicht rückwirkend verändert werden.

Recht oder Gerechtigkeit?

In der Parlamentsdebatte gehen die unterschiedlichen Positionen quer durch die politischen Lager. Die Beiträge zählen zu den Sternstunden des Parlamentes.

Schließlich verlängert der Bundestag die Verjährung für Verbrechen, auf die eine lebenslange Freiheitsstrafe steht, um zehn Jahre. Die Verjährung von Völkermord wird ganz aufgehoben.

Gleichzeitig setzt der Bundestag seine konsequenten Bemühungen um ein gutes Verhältnis zu Israel fort.

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 4. Wahlperiode (1961-1965)

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/g1960_2
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