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1972 - Betriebsverfassungsgesetz

Die Stärkung der Schutz- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer ist ein langgehegtes Vorhaben der SPD. Bereits während der Großen Koalition (1966-1969) sind Gesetzentwürfe diskutiert worden, welche die alten Regelungen von 1952 reformieren sollten. Nach intensiven Beratungen einigen sich die Koalitionspartner SPD und FDP auf einen Kompromiß. Darin sind auch zahlreiche Vorschläge der CDU/CSU aufgenommen.

Das Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972 umfaßt folgende Regelungen:

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 6. Wahlperiode (1969 - 1972)

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/g1970_13
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