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14. Wahlperiode
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Existenzsicherung von Kindern, Familienleistungsausgleich

Was uns in Elendsberichten über andere Länder begegnet, finden wir auch in Deutschland: Armut von Kindern. Nach europäischen Richtlinien ist derjenige arm, der mit weniger als 50 % des nationalen Durchschnitteinkommens leben muß. Der Begriff Armut bedeutet nicht nur ökonomische Armut durch ein geringes Einkommen - das wäre viel zu eng begrenzt und beschreibt die Lage der Armen nicht ausreichend -, es geht auch um die Folgeerscheinungen, die Versorgung in verschiedenen Lebenslagen: Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit sowie Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.

Familien brauchen gesicherte und vorhersehbare Rahmenbedingungen für ein Leben ohne andauernde Sorge um eine Verschlechterung der familiären Existenzbedingungen.

Die Kinderkommission wird sich damit befassen, wie verbesserte Rahmenbedingungen für von Armut betroffene Kinder hergestellt werden können. Ein Thema in diesem Zusammenhang wird die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Familienleistungsausgleich sein. Ferner wird sich die Kinderkommission mit den Bildungschancen von Kindern befassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/archiv/a13/a13_kk/kk_a_01
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