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Stimmzettel
Mit dem Stimmzettel für die Bundestagswahl gibt der Wahlberechtigte seine Stimme ab. Grundsätzlich sieht das Bundeswahlgesetz auch die Stimmabgabe mit Wahlgeräten vor. Die Stimmabgabe per Stimmzettel ist jedoch das übliche Verfahren.
Wie der Stimmzettel auszusehen hat, beschreibt § 45 der Bundeswahlordnung. Danach
- ist er mindestens 21*29,7 cm groß mit einer weißen oder weißlichen Grundfarbe und
- links (Wahlkreisbewerber) schwarz und
- rechts (Landeslisten) blau bedruckt.
Links sind für jeden Wahlkreisbewerber folgende Angaben einzudrucken: Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift und ggf. Name der Partei (einschl. Kurzbezeichnung) oder eines Kennwortes für andere Kreiswahlvorschläge. Rechts neben dem Namen befindet sich ein Kreis zur Kennzeichnung.
Rechts werden die Angaben für die zugelassenen Landeslisten aufgeführt: Name der Partei (einschließl. Kurzbezeichnung) und Familien- und Vornamen der ersten fünf Bewerber auf der Landesliste dieser Partei. Links neben der Parteibezeichnung befindet sich ein Kreis zur Kennzeichnung.
Gewählt wird durch Ankreuzen je eines Kreises auf der linken und/oder eines Kreises auf der rechten Seite.
Kreuzt ein Wahlberechtigter mehrere Kreise an, oder schreibt er Anmerkungen oder Markierungen auf den Stimmzettel, dann wird der Stimmzettel dadurch ungültig.