Glossar
Wahlen
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Wahl, Bundeskanzler
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundeskanzler der
Regierungschef. Er wird nicht direkt durch die Bürger
gewählt.
Vielmehr schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten
vor. Die Wahl erfolgt durch den Deutschen Bundestag.
Wird der vom Bundespräsidenten Vorgeschlagene nicht
gewählt, dann kann der Bundestag auch einen anderen zum
Kanzler wählen.
Der Bundeskanzler wählt sich die Bundesminister selber aus. Er bestimmt die Leitlinien der Regierungspolitik.
Will der Bundestag den Bundeskanzler stürzen, dann kann das nur dadurch geschehen, dass der Bundestag einen anderen zum Bundeskanzler wählt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w03