Die Dienststelle des Wehrbeauftragten
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Bei der Errichtung der Institution war man davon ausgegangen, dass ein kleiner persönlicher Arbeitsstab ausreichen würde, um den Wehrbeauftragten in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Aufgrund der schnell steigenden Zahl von Eingaben musste das Amt aber schon bald personell verstärkt werden. Nur hierdurch wurde es dem Wehrbeauftragten möglich, seinen parlamentarischen Kontrollauftrag gegenüber der Großorganisation Bundeswehr wahrzunehmen. Derzeit besteht das Amt aus ca. 50 Mitarbeitern, von denen etwa die Hälfte als Angehörige des gehobenen und höheren Dienstes unmittelbar mit der fachlichen Bearbeitung beauftragt sind. Die Mitarbeiter des Wehrbeauftragten sind Angehörige der Verwaltung des Deutschen Bundestages und dort als Abteilung "Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages" zusammengefasst. Fachlich unterstehen sie dem Wehrbeauftragten und dienstrechtlich dem Direktor beim Deutschen Bundestag als Chef der Bundestagsverwaltung. Die Abteilung des Wehrbeauftragten wird vom Leitenden Beamten geführt. Sie gliedert sich entsprechend den ministeriellen Organisationsprinzipien in Referate, deren Zahl und Zuständigkeit den jeweiligen Aufgabenstellungen und Schwerpunkten angepasst werden. Derzeit gibt es fünf Referate. |