> Dossier > Hartz IV im Bundestag
Die aktuelle Ausgabe von Blickpunkt Bundestag liegt jetzt vor. Sie können sie hier als PDF-Datei öffnen oder herunterladen. Blickpunkt Bundestag können Sie auch abonnieren. Mehr dazu unter „Abo“.
Talk im Knast:
Ihre
Meinung ist gefragt. Diskutieren Sie auf
www.mitmischen.de mit den
Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz
(SPD) und Roland Gewalt (CDU/CSU) sowie
mit jugendlichen Straftätern über Jugendstrafrecht und
Jugendkriminalität.
Termin: 16. Februar 2005, 17.15 bis 18.00 Uhr
Einseitige Debatte
Klaus Brandner, SPD
Gerade die Debatte um Hartz IV wird sehr einseitig unter dem Aspekt des Forderns geführt. Hervorgehoben wird beispielsweise die Frage der Zumutbarkeit oder die einer vermeintlichen Verschlechterung bei der Vermögensanrechnung. Kritisiert wird auch die Höhe des Leistungsniveaus.
Hierbei wird übersehen, dass es für zahlreiche Menschen Leistungsverbesserungen geben wird. Von der Reform profitieren insbesondere diejenigen, die vorher die niedrigere Sozialhilfe bezogen haben. Immerhin geht es hier um zirka ein Drittel des künftigen Empfängerkreises. Verbesserungen ergeben sich ebenfalls für Personen, die heute nur einen niedrigen Arbeitslosenhilfebetrag und zusätzlich aufstockende Sozialhilfe erhalten. Übrigens: Die Vermögensanrechnung ist auch für die heutigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe günstiger.
Falsch ist die weit verbreitete Annahme, der Umfang der neuen Leistung Arbeitslosengeld II beschränke sich – abgesehen von dem befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld – auf die Höhe der pauschalierten Regelleistung für einen Alleinstehenden von zurzeit 345 Euro. Vielmehr ist die neue Leistung im Gegensatz zur heutigen Arbeitslosenhilfe bedarfsgerecht ausgestaltet. Die Wohnkosten werden ebenfalls übernommen. Weiter sind die Bezieher von Arbeitslosengeld II in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.
Hervorzuheben ist, dass künftig alle erwerbsfähigen Personen von der verbesserten aktiven Arbeitsmarktpolitik im Rahmen der Job-Center profitieren. Es wird ein umfassender Zugang zu den Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gewährleistet. Dies kommt sowohl heutigen Arbeitslosenhilfe- als auch erwerbsfähigen Sozialhilfebeziehern zugute. Von dem kommunalen Know-how bei den psychosozialen Diensten profitieren ebenfalls die bisherigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe.
Für die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, wird ein umfassendes Fall-Management zur Verfügung gestellt.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 18. Oktober 2004