> Dossier > Hartz IV im Bundestag
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mit jugendlichen Straftätern über Jugendstrafrecht und
Jugendkriminalität.
Termin: 16. Februar 2005, 17.15 bis 18.00 Uhr
Koloss in Not
Die Hartz-Reformen sind nicht die einzigen Pläne zum Umbau des Sozialsystems, auch wenn sie die umstrittensten sind. Der deutsche Sozialstaat hat an vielen Stellen eine Erneuerung nötig. Wir haben uns angeschaut, wo reformiert wird und was das mit der aktuellen Diskussion zu tun hat.
Die Bundesrepublik ist ein sozialer Bundesstaat. So steht es im Grundgesetz. Dieser Grundsatz gehört zum Kernbestand der deutschen Verfassung, den auch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, also die Mehrheit, die sonst für Verfassungsänderungen nötig ist, nicht ändern kann. Rechtlich ist der Sozialstaat fest verankert – wie das durch Recht eben möglich ist.
Der Verpflichtung zur Förderung sozialer Gerechtigkeit ist der Staat aber so umfassend nachgekommen, dass er nun daran zu zerbrechen droht. Langsam, aber stetig ist der Sozialstaat gewachsen. Als Ende des 19. Jahrhunderts Reichskanzler Otto von Bismarck mit der Rentenversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung den Grundstein des deutschen Sozialstaats legte, waren die Ansprüche noch bescheiden. Gerade einmal zehn Prozent der Beschäftigten waren in der Rentenversicherung versichert. Für ihre Beiträge erhielten die Versicherten eine Rente, die allenfalls ein Zubrot war, aber kaum das Lebensnotwendige sicherte.
1927 kam die Arbeitslosenversicherung als weiterer Baustein im Sozialstaat hinzu und schließlich 1995 die Pflegeversicherung. Auch das Volumen des Sozialstaats ist stetig gewachsen. Flossen vor 40 Jahren noch zehn Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung durch die Kassen der Sozialversicherung, so sind es heute 18 Prozent oder 400 Milliarden Euro jährlich.
Das Versicherungsprinzip ist bis heute wesentliches Kennzeichen des deutschen Sozialsystems. Ergänzt wird die Sozialversicherung durch staatliche Fürsorge, die jedem das Existenzminimum garantieren soll. Doch auch innerhalb der Sozialversicherung findet in großem Maß sozialer Ausgleich oder Umverteilung statt.
Mehrere Entwicklungen haben die Sozialversicherungen in den vergangenen Jahren ausgezehrt und in Schwierigkeiten gebracht. Da ist zunächst die Demografie: Der Anteil älterer Menschen steigt, und es stehen immer mehr Rentnern immer weniger Beitragszahler gegenüber. Eine Entwicklung, die sich in den kommenden Jahren zuspitzen wird. Setzt man die Altersgrenze bei 65 Jahren an, dann kamen 2001 auf 100 Menschen im Erwerbsalter 27,5 Rentner. Im Jahr 2050 werden es pro 100 Erwerbsfähige 54,5 Menschen im Rentenalter sein.
Auch unter den Menschen im Erwerbsalter dünnt sich die Zahl der Beitragszahler aus. Beamte, Freiberufler und Unternehmer zahlen in der Regel ohnehin keine Beiträge in die Sozialversicherung. Der größte Brocken sind allerdings die Arbeitslosen. Sie fallen naturgemäß als Beitragszahler in der Arbeitslosenversicherung aus, aber auch in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fließen weniger Beiträge, wenn jemand arbeitslos ist. Hinzu kommt, dass alle Sozialversicherungen in den vergangenen Jahren Aufgaben übernommen haben, die mit ihrem eigentlichen Geschäft nur wenig zu tun haben. Mit diesen versicherungsfremden Leistungen werden in der Arbeitslosenversicherung etwa die Arbeitsmarktpolitik oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen finanziert.
Der Schwund der Versicherten, das schlechte Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Empfängern, die hohe Arbeitslosigkeit und die versicherungsfremden Leistungen haben in den vergangenen Jahren die Lohnnebenkosten drastisch steigen lassen. Während die Steuern in Deutschland im internationalen Vergleich moderat sind, sind die Lohnnebenkosten mittlerweile auf 42 Prozent geklettert. Vor allem Menschen mit geringer Qualifikation und geringer Produktivität werden damit für die Unternehmen so teuer, dass sich eine Beschäftigung kaum noch lohnt.
Für die Probleme der Sozialversicherung gibt es unterschiedliche Lösungsansätze. Auf eine alternde Bevölkerung etwa kann die Rentenkasse mit steigenden Beiträgen, einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Rentenkürzungen oder mehr Zuschüssen aus der Staatskasse reagieren. Die Reformen, die die Bundesregierung bisher eingeschlagen hat, haben von allem ein bisschen: Nullrunden für Rentner und langfristig eine Verringerung des Rentenanstiegs über den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor, weniger Frühverrentung, was faktisch die durchschnittliche Lebensarbeitszeit erhöht, moderat steigende Beiträge und mehr Eigenversorgung durch die Riester-Rente.
Bei der Krankenversicherung geht es bei den bisherigen Reformen in erster Linie darum, die Kosten zu senken, um ebenfalls die Beiträge stabil zu halten. Auch hier gibt es im Grunde drei Möglichkeiten: Die Versorgung wird billiger, die Patienten fragen weniger nach oder sie zahlen mehr selbst. Hier hat die Regierung mit der Praxisgebühr vor allem die Patienten gefordert und gleichzeitig Anreize gesetzt, auf unnötige Arztbesuche zu verzichten. Die Reform des Solidarprinzips in der Krankenkasse steht allerdings noch aus. Darum geht es bei den verschiedenen Ansätzen, die die Finanzierung der Krankenkasse ändern sollen. Zwei Alternativen stehen derzeit zur Diskussion: Die so genannte Bürgerversicherung, für die Regierungskoalition eintritt, in der neben Arbeitseinkommen auch andere Einkünfte für Beiträge herangezogen werden sollen, und die Kopfpauschale, bei der jeder Versicherte den gleichen Beitrag zahlt und der soziale Ausgleich über Steuern erfolgen soll.
Komplexe Probleme verursacht auch die Arbeitslosenversicherung. Sie steht in Wechselwirkung mit anderen Teilen der Sozialversicherung. So führt eine höhere Zahl an Arbeitslosen ebenfalls zu höheren Sozialabgaben. Denn wer arbeitslos ist, der zahlt nicht in die Sozialkassen, mit der Folge, dass für die verbliebenen Beschäftigten die Beiträge weiter steigen.
In den vergangenen Jahren haben sich die Probleme auf dem deutschen Arbeitsmarkt aufgestaut. Zwar schwankt die Zahl der Arbeitslosen mit der wirtschaftlichen Konjunktur, doch blieben in Deutschland nach jedem Abschwung mehr Arbeitslose zurück, die dann auch in den Aufschwungphasen keinen neuen Anstellung finden. Die Zahl von derzeit 4,3 Millionen Arbeitslosen entspricht fast deutschem Rekord, der nur noch vom Jahr 1998 übertroffen wurde.
Doch was noch schlimmer ist: Über 1,5 Millionen Menschen, die bei der Bundesagentur für Arbeit registriert sind, sind länger als ein Jahr arbeitslos und verlieren womöglich dauerhaft den Zugang zur Arbeitswelt. In den neuen Ländern ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen besonders hoch. Dabei ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht zusammen mit der Arbeitslosigkeit gestiegen. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen hat sich weit überproportional entwickelt und in den vergangenen 15 Jahren fast verdoppelt. Hinzu kommen rund 250.00 Sozialhilfeempfänger, die eigentlich arbeitsfähig wären.
Diese Zahlen gehen weit über das hinaus, was man auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit erwarten müsste. Auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern schneidet Deutschland bei der Zahl der Langzeitarbeitslosen schlecht ab. Die Fehler liegen also im System, und genau darum geht es in den Hartz-Reformen und vor allem in der Reformstufe Hartz IV, in der die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt werden sollen.
Bisher war die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in Deutschland alles andere als optimal. So werden Langzeitarbeitslose viel zu oft zwischen den Behörden hin und her geschoben. Fast 800.000 Menschen erhalten neben der Arbeitslosenhilfe auch Sozialhilfe, was zwei Anträge, zwei Verwaltungsvorgänge und unterschiedliche Kriterien bei der Bemessung der Zuschüsse bedeutet. Mit der Zusammenlegung der beiden Systeme wird es für Langzeitarbeitslose nach einer Übergangszeit nun noch einen Ansprechpartner für die Leistungen geben, der sich auch intensiver um die Vermittlung kümmern soll.
Doch es sind nicht nur die Strukturen der Arbeitsverwaltung, die zu der hohen Zahl an Langzeitarbeitslosen geführt haben. Vor allem einfache, gering bezahlte Tätigkeiten lohnen sich bisher für Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe kaum. Denn wer arbeitet, verliert in der Regel die Förderung komplett. Gleichzeitig ist der Abstand zwischen Niedriglöhnen und Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht groß genug, als dass sich für diese Lohngruppen Arbeit wirklich lohnt. Künftig wird deshalb nur noch ein Teil des Verdienstes auf das neue Arbeitslosengeld II angerechnet. Im Gegenzug müssen Arbeitslose bereit sein, Arbeit anzunehmen, selbst wenn diese unter ihrer Qualifikation liegt.
Insgesamt liegen die Leistungen des Arbeitslosengeldes II auf dem Niveau der bisherigen Sozialhilfe. Nur wer direkt vom Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II wechselt, erhält während einer Übergangszeit von zwei Jahren etwas mehr Geld. Da sich die Arbeitslosenhilfe am bisherigen Einkommen orientiert, werden vor allem Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die früher einmal gut verdient haben, deshalb weniger Geld zur Verfügung haben. Sind diese Kürzungen gerecht? Folgt man den Prinzipen, auf denen der Sozialstaat ruht, dann schon. Denn die Arbeitslosenhilfe gehört nicht zum Bereich der Sozialversicherung, wie das Arbeitslosengeld, sondern zur staatlichen Fürsorge und wird vollständig aus Steuern finanziert. Und es ist zumindest fraglich, ob die Allgemeinheit auf Dauer einem Arbeitslosen ein einmal erreichtes Wohlstandsniveau erhalten soll.
Wer über zehn oder 20 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und jetzt weniger Geld bekommt, wird diese Unterscheidung kaum trösten. Doch die Reform soll Menschen in die Lage versetzen, selbst wieder für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Text: Matthias Rumpf
Fotos: picture-alliance, Grafiken: Karl-Heinz Döring
Erschienen am 18. Oktober 2004
Sozialstaat: Der
Sozialstaat umfasst alle staatlichen Einrichtungen,
Steuerungsmaßnahmen und Normen, durch die die Lebensrisiken
und deren soziale Folgen in der Marktwirtschaft aufgefangen werden.
Neben den Sozialversicherungen gehört dazu auch das
Arbeitsrecht, das Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Entlassung
schützt, sowie staatliche Fürsorge und Jugendhilfe.
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Rentenversicherung:
Abgesehen von Beamten sind alle Arbeitnehmer Mitglied in der
Rentenversicherung. Beiträge werden je zur Hälfte von
Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Beitragssatz
beträgt derzeit 19,5 Prozent. Beiträge sind nur bis zu
einem Jahresbruttoeinkommen von 61.800 Euro in den alten
Bundesländern und 52.200 Euro in den neuen Bundesländern
fällig. Alles was darüber verdient wird, ist
beitragsfrei. Die Höhe der Rente richtet sich nach den
Beiträgen und Beitragsjahren, wobei neben Erwerbseinkommen
auch Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden. In der
Rentenversicherung werden auch Familienangehörige über
Witwen- und Waisenrenten abgesichert. Mit den beschlossenen
Reformen soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung
bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent gehalten werden und bis 2030
nicht über 22 Prozent steigen.
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Krankenversicherung: Die
gesetzliche Krankenversicherung wird über rund 300
Krankenkassen organisiert. Dazu gehören die Allgemeinen
Ortskrankenkassen, die Ersatzkassen, die Knappschaften und die
Betriebskrankenkassen. Die Leistungen aus der Krankenkasse
sind bis auf geringe Unterschiede für alle Versicherten
gleich. Bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 41.850 Euro
müssen Beiträge zur Krankenkasse entrichtet werden, die
je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen. Der
Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung schwankt je
nach Kasse und liegt derzeit etwa bei 14,5 Prozent. Arbeitnehmer,
deren Verdienst über 46.350 Euro im Jahr liegt, können
sich in einer privaten Krankenkasse versichern. Freiberufler,
Selbstständige und Beamte können die Versicherung frei
wählen.
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Unfallversicherung: Die
gesetzliche Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber, indem er
für seine Arbeitnehmer Beiträge zur Berufsgenossenschaft
abführt. Die Beiträge richten sich nach dem Unfallrisiko
für die Berufsgruppen. Die Versicherung kommt für
Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin auf und
übernimmt in diesen Fällen die Behandlungskosten.
Außerdem finanziert sie nach einem Unfall die
Wiedereingliederung des Arbeitnehmers und eine Umschulung, falls
der Arbeitnehmer in seinem alten Beruf nicht mehr arbeiten
kann.
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Arbeitslosenversicherung:
In die Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
zu gleichen Teilen ein. Der Beitrag richtet sich nach dem
Einkommen. Es gilt die gleiche Beitragsbemessungsgrenze wie bei der
Rentenversicherung. Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
erhält, wer während der vergangenen 36 Monate mindestens
zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat. Das
Arbeitslosengeld wird in der Regel für zwölf Monate
gezahlt, für über 45-Jährige während einer
Übergangsfrist länger. Wer nach dem 1. Februar 2006
arbeitslos wird, erhält, wenn er älter als 55 Jahre ist,
18 Monate Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld beläuft sich
auf 60 Prozent des letzten Nettoverdienstes. Arbeitslose mit
Kindern erhalten 67 Prozent.
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Versicherungsprinzip: Die
Sozialleistungen rund um das Arbeitsverhältnis sind als
Versicherungen organisiert und werden von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern selbst verwaltet. Auch wenn der Staat die Regeln
festlegt, nach denen die Sozialversicherungen funktionieren,
genießen diese in der täglichen Arbeit ein hohes Maß
an Eigenständigkeit. Außerdem erwerben die Versicherten
mit ihren Beiträgen einen eigentumsähnlichen Anspruch,
der auch durch Gesetzesänderungen nicht ohne weiteres
angetastet werden kann.
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Versicherungsfremde
Leistungen: Alle Teile der Sozialversicherungen
erfüllen Aufgaben, die nicht die Versicherten, sondern die
Allgemeinheit betreffen. So werden aus der Rentenversicherung an
verschiedene Personengruppen Renten bezahlt, die nie Beiträge
geleistet haben. Oder die Arbeitslosenversicherung bezahlt
Zuschüsse zur Altersteilzeit oder für die Umschulung
Arbeitsloser. Für den Großteil dieser Leistungen erhalten
die Sozialversicherungen Zuschüsse aus Steuermitteln.
Allerdings decken diese Zuschüsse nicht alle Kosten ab. Wie
groß der Fehlbetrag ist, den die Versicherten bezahlen
müssen, ist umstritten. Der Bremer Ökonom Winfried
Schmähl geht von einer Summe von 80 Milliarden Euro aus. Das
sind rund 20 Prozent des gesamten Budgets der
Sozialversicherungen.
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Nachhaltigkeitsfaktor: Der
ab 1. Juli 2005 gültige Nachhaltigkeitsfaktor soll
gewährleisten, dass das Verhältnis von
erwerbsfähiger Bevölkerung und Rentnern bei der
Rentenanpassung berücksichtigt wird. Er bewirkt, dass die
Rentenanpassung reduziert wird, wenn sich das Verhältnis von
Rentnern zu Beitragszahlern zu Lasten der Beitragszahler
verändert. Umgekehrt kann es aber zu höheren
Rentenanpassungen kommen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das
Rentenniveau bis zum Jahr 2020 nicht unter 46 Prozent eines
durchschnittlichen Nettolohnes und bis 2030 nicht unter 43 Prozent
fallen soll. Ziel ist es, das Rentenniveau von derzeit etwa 70
Prozent bis zum Jahr 2030 auf 67 Prozent abzusenken. Das
Rentenniveau gibt die Nettorente (nach Abzug von Steuern) eines
Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren als Prozentsatz
seines Nettolohns an.
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Solidarprinzip: In allen
Zweigen der Sozialversicherung werden die Schwachen besser
gestellt, als es in einer reinen Versicherung der Fall wäre,
die Risiken auf mehrere Schultern verteilt und damit beherrschbar
macht. Besonders stark weicht die Krankenversicherung von einer
reinen Risikoabsicherung ab. So finanzieren Alleinstehende mit
ihren Beiträgen Kinder und Familienangehörige anderer
Versicherten mit, die für diese keine Beiträge
entrichten. Auch über die Beitragsstaffelung findet eine
Umverteilung statt. Da diejenigen, die nicht in die gesetzliche
Krankenversicherung einzahlen, an dieser Umverteilung nicht
teilnehmen, wird über eine grundlegende Reform der
Finanzierung nachgedacht.
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Arbeitslosenhilfe: Anders
als das Arbeitslosengeld ist die alte Arbeitslosenhilfe keine
Versicherungsleistung. Sie wird voll aus Steuern finanziert und
fällt damit in den Bereich der staatlichen Fürsorge. So
wie bei der Sozialhilfe gibt es auch jetzt schon eine
Bedürftigkeitsprüfung, bei der auch Vermögen und das
Einkommen von Familienangehörigen berücksichtigt werden.
Und die Arbeitslosenhilfe wird bezahlt, solange die
Bedürftigkeit besteht, und richtet sich nach der Höhe des
zuletzt erhaltenen Bruttoverdienstes. Die Arbeitslosenhilfe wird ab
kommendem Jahr mit der Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II
zusammengefasst und nach einheitlichen Kriterien vergeben.
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