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Juli 06/1999
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RECHTSAUSSCHUSS

CDU/CSU­Initiative zum besseren Schutz der Bundeswehr abgelehnt

(re) Gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. hat am 23. Juni 1999 der Rechtsausschuß den Gesetzentwurf (14/985) der CDU/CSU­Fraktion für einen besseren Schutz der Bundeswehr vor Verunglimpfung abgelehnt. Die Vorlage sah vor, einen neuen Paragraphen 109b in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, der Bundeswehrsoldaten vor solchen Verunglimpfungen schützt, die das Ansehen der Bundeswehr oder ihrer Soldaten in der Öffentlichkeit herabwürdigen können. Das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe wurde darin auf drei Jahre festgesetzt.

Seitens der SPD­Fraktion unterstrich man zwar die Äußerungen der F.D.P.­Fraktion, der Satz "Soldaten sind Mörder sei ungeheuerlich". Man halte es aber für fragwürdig, strafrechtlich einen Ehrenschutz umzusetzen. Das "Strafrecht ist ein außerordentlich schlechtes Argument für Ehrenschutz". Bei Anwendung des von der CDU/CSU vorgeschlagenen Gesetzes könne es zu einer sehr unterschiedlichen Rechtssprechung kommen, auch zu Freisprüchen, so die SPD­Fraktion. Diese Regelung würde der Bundeswehr eher schaden als nützen. Insofern schlage man vor, den genannten Gesetzentwurf nicht weiter zu verfolgen.

Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Gesetzentwurf ebenfalls ab. Ihrer Auffassung nach hätten Soldaten viel mehr davon, "wenn sich das Deutsche Parlament vor sie stellte als ein zuständiger Staatsanwalt". Aus den Reihen der PDS hieß es, man stimme nicht zu, weil die derzeitige Strafgesetzgebung in der diskutierten Frage ausreiche.

Die Union erinnerte daran, die Sache liege schon sehr lange auf dem Tisch. Ein konkreter Schutz der Institution der Bundeswehr durch eine konkrete Normierung sei aus ihrer Sicht angezeigt. Man erläuterte anhand eines Beispiels, wie die "bisherige Rechtssprechung ein wenig in die Irre" gehen könne. Insofern sei es wichtig und notwendig, daß das deutsche Parlament im Rahmen des Abwägungsprozesses "einen Akzent setze" in Richtung auf einen stärkeren Ehrenschutz der Soldaten. Daran könne sich dann auch das Verfassungsgericht orientieren. Mit der eigenen Gesetzesinitiative sehe man einen Fortschritt hinsichtlich eines verbesserten Schutzes der Bundeswehr und der einzelnen Soldaten.

Der Vertreter der Bundesregierung erklärte in seiner Stellungnahme, es handele sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um eine Abwägungsfrage, die man entweder politisch oder strafrechtlich vornehme. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte das Strafrecht die letzte Möglichkeit sein, die man anwende. Die Bundesregierung stelle sich hinter ihre Bundeswehr und deren Aufgaben. Das sei die "beste Unterstützung und Identifizierung", die man geben könne. Der strafrechtliche Ehrenschutz ist nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet. Man pflichte der CDU/CSU­Fraktion bei, daß es auch für das Verfassungsgericht wichtig sei, wie sich das Parlament zur Bundeswehr äußere.

Die Frage des Ehrenschutzes sollte jedoch nicht durch einen neuen Strafrechtstatbestand erweitert werden. Eines zusätzlichen Ehrenschutzes bedürfe es insofern nicht mehr.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906053a
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