Kappungsgrenze beibehalten(re) Die Beibehaltung der mietpreisdämpfenden "Kappungsgrenze" von 20 Prozent soll nach Auffassung des Bundesrates beibehalten werden. Dazu hat das Ländergremium einen Gesetzentwurf (14/871) vorgelegt. Dieser sieht vor, die zum 1. September 1998 ausgelaufene Regelung, die Grenze für Mieterhöhungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren (Kappungsgrenze) von 30 Prozent auf 20 Prozent abzusenken für Wohnungen, die 1981 fertiggestellt wurden und deren Quadratmeterpreis über 8 DM liegt, bis zum 31. Dezember 2002 zu verlängern. Es gelte, gerade einkommensschwächere Mieter vor für sie untragbaren "Mietsprüngen" zu bewahren. Der Mietpreisindex sei in den vergangenen Jahren regelmäßig stärker gestiegen als der Preisindex für allgemeine Lebenshaltungskosten, erläutert der Bundesrat in der Begründung des Gesetzentwurfes. |