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Juli 06/1999
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FÖRDERPROGRAMME DES BUNDES

Zinssatz entscheidet nicht über die Darlehensnachfrage

(wi) Über die Auswirkungen des derzeitigen Zinsniveaus auf Förderprogramme des Bundes mit Zinsverbilligung hat das Bundeswirtschaftsministerium den Ausschuß für Wirtschaft und Technologie am 16. Juni unterrichtet. Der Bund gibt zinsverbilligte Investitionsdarlehen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vor allem im Rahmen des ERP­Programms (European Recovery Program). Diese werden ergänzt durch die Eigenmittelprogramme der beiden Bundesinstitute Kreditanstalt für Wiederaufbau und Deutsche Ausgleichsbank.

Die Förderkredite zeichnen sich nicht nur durch niedrige Festzinssätze aus, sondern auch durch lange Laufzeiten, tilgungsfreie Jahre und das Recht der jederzeitigen kostenfreien Tilgung durch die Kreditnehmer. Nach Mitteilung des Ministeriums haben die Existenzgründungsdarlehen aus dem ERP­Programm im Westen von rund 850 Millionen DM 1990 auf rund 2,3 Milliarden DM 1998 zugenommen. In Ostdeutschland sei der Kreditbedarf bei Existenzgründungen von 4,9 Milliarden DM 1992 auf 845 Millionen DM 1998 zurückgegangen. Dagegen habe das Aufbauprogramm zur Unterstützung des Wachstums und zur Festigung bestehender Unternehmen das Zusagevolumen der Gründungshilfen bereits in der zweiten Hälfte 1997 überstiegen.

Insgesamt zeige sich, so das Ministerium, daß der Zins keinen entscheidenden Einfluß auf die Nachfrage nach den zinssubventionierten Darlehen ausgeübt hat. Die CDU/CSU wies auf das Problem hin, daß der Referenzzinssatz in der Vergangenheit nur einmal jährlich festgelegt worden sei. Bei dessen Festsetzung sollte eine größere Flexibilität möglich sein, um auf Änderungen des Marktzinses reagieren zu können. Die SPD hält nicht die Zinsverbilligung für entscheidend, sondern die Flexibilität in der Rückzahlung. Bei niedrigen Zinserwartungen hielten sich die Kreditnehmer zurück.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906062c
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