Menschenrechte in Mexiko einhalten(wi) Der Bundestag hat am 17. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/684) zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Mexiko andererseits angenommen. Er folgte damit einer bei Enthaltung der PDS beschlossenen Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (14/1167) vom Vortag. Mit dem sogenannten "Globalabkommen Europa/Mexiko" soll der Handel durch eine schrittweise Liberalisierung des Waren und Dienstleistungsverkehrs gefördert werden. Im Ausschuß wies die SPDFraktion darauf hin, daß es sich dabei um einen längeren Prozeß handele. Der Vertragstext beinhalte eine Reihe von Ansatzpunkten zur Frage der Menschenrechte. Der Menschenrechtsausschuß hatte am gleichen Tag in einer Entschließung einstimmig bei Enthaltung der PDS und Abwesenheit der F.D.P. empfohlen, verstärkt auf die Umsetzung der menschenrechtsbezogenen Vereinbarungen des Abkommens zu achten. Daher sollten regelmäßige Konsultationen, Berichte und eine Überwachung der Menschenrechtslage unter Mithilfe mexikanischer Nichtregierungsorganisationen vereinbart werden. Der Bundestag und der Wirtschaftsausschuß übernahmen diese Entschließung, wobei die Union im Ausschuß dagegen votierte. "Herausragende Rolle"Nach Ansicht der CDU/CSUFraktion im Wirtschaftsausschuß wird Mexiko im globalen Wettbewerb künftig eine herausragende Rolle spielen. Die Menschenrechtssituation sollte regelmäßig geprüft werden. Es könne jedoch nicht Aufgabe des Parlaments sein, die Position nichtlegitimierter Organisationen in solchen Abkommen zu legitimieren. Vielmehr sei es legitim, daß die EU und Mexiko im Zuge der Ausführung des Abkommens mit Menschenrechtsgruppen Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob der Vertrag tatsächlich in allen Punkten eingehalten wird. Eine Regelung, wie sie der Menschenrechtsausschuß fordere, sei weder diplomatisch noch politisch sinnvoll. Die PDS kritisierte die Eile, mit der das Abkommen nun ratifiziert werden soll. Auch könnten Gefahren daraus erwachsen, daß Menschenrechtsklauseln in vergleichsweise unverbindlicher Form aufgenommen seien. |