LANDWIRTSCHAFTLICH SOZIALVERSICHERUNG Gesetz zur Neugestaltung der Trägerstrukturen gefordert(hh) Für eine Neugestaltung der Organisationsstrukturen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt. Deshalb forderte er die Bundesregierung am 1. Oktober einvernehmlich auf, bis Ende 2000 einen "möglichst mit den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf" zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger vorzulegen. Dem Beschluss zugrunde lag ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), nach dem eine Neuorganisation durch den Bundesgesetzgeber "rechtlich zulässig und wirtschaftlich dringend geboten" sei. Die bisherige Aufteilung auf drei Spitzenverbände und 20 landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger sowie die Zersplitterung der EDVStrukturen würden Verwaltungsausgaben von mehr als 600 Millionen DM jährlich verursachen und seien nicht dazu angetan, "umfassende Effizienzprozesse in Gang zu setzen und vorhandene Synergiepotenziale optimal auszuschöpfen". Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Strukturen könne wirksam durch eine Bündelung der Sozialversicherungsträger auf eine Bundesversicherungsanstalt für Landwirtschaft erreicht werden. Der hohe Bundesmitteleinsatz, der im Jahre 1998 im Bereich der Alterssicherung der Landwirte 4,3 Milliarden DM betragen habe, mache es zudem notwendig, den Haushaltsplan der Bundesversicherungsanstalt von der Genehmigung der Bundesregierung abhängig zu machen. Insgesamt schlug der Bundesrechnungshof vor, den Trägern aus personalwirtschaftlichen Gründen bis zum Jahr 2007 eine Übergangsstruktur (Regionalverwaltungsstellen) zu geben, die zugunsten der Bundesversicherungsanstalt "nach und nach" abgeschmolzen werden sollte. Diese Regionalverwaltungsstellen sollen die Versicherungsbetreuung vor Ort wahrnehmen. Weiter hielt es der BRH für notwendig, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine weitgehend zentralisierte EDV entwickelt werden müsse. Der BRH verspricht sich von der Umsetzung seiner Vorschläge bereits nach vier Jahren eine Einsparung in Höhe von jährlich mindestens 100 Millionen DM. Bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses fand der Bericht des Rechnungshofes weitgehend Zustimmung. Die Abgeordneten machten jedoch auch darauf aufmerksam, dass eine Gesetzesinitiative des Bundes nur dann erfolgreich sei, wenn auch der Bundesrat zustimme. Deshalb solle der Entwurf möglichst frühzeitig mit den Ländervertretern abgestimmt werden. |